Aktuelle Warnungen
Jede Meldung stammt aus einer privilegierten Quelle — Polizei, BSI, BaFin oder Verbraucherzentrale — und ist direkt mit der zugehörigen Maschen-Seite verknüpft.
Gefälschte Bußgeldbescheide: Phishing-Mails mit 24-Stunden-Frist
Aktuell kursieren Phishing-Mails mit gefälschten Bußgeldbescheiden. Die Mails tragen den Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“ und kommen angeblich von einem Bundesportal. Darin wird behauptet, ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens sei trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt worden und werde nun erhöht. Wer nicht innerhalb von 24 Stunden über einen Link zahlt, dem wird ein höheres Bußgeld angedroht; für schnelle Zahlung wird eine Gutschrift versprochen. Hinter dem Link steckt kein echtes Verwaltungsportal, sondern eine Phishing-Seite. Ob ein Bußgeld tatsächlich offen ist, lässt sich ausschließlich über die zuständige Behörde oder ein offizielles Verwaltungsportal prüfen; die Verbraucherzentrale rät, solche Mails in den Spam-Ordner zu verschieben.
Warnung lesenPhishing-Mail an ELSTER-Nutzer: Angebliche Steuererstattung von 263 Euro
Die Verbraucherzentrale warnt in ihrem Phishing-Radar vor einer E-Mail, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern über einen angeblichen Steuererstattungsanspruch informiert. Behauptet wird, im Rahmen der automatisierten Jahresveranlagung sei ein Guthaben in Höhe von 263,00 Euro festgestellt worden; für die Auszahlung solle über einen Link in der E-Mail ein elektronisches Rückerstattungsformular aufgerufen und ausgefüllt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch bei nicht fristgerechter Bearbeitung verfallen könne. Auf einen Betrugsversuch deuten laut Verbraucherzentrale die unpersönliche Anrede, eine unseriöse Absenderadresse, die Aufforderung zum Aufrufen eines Formulars über einen Link sowie die Verwendung von Aktenzeichen und behördlicher Gestaltung zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit hin. Die Verbraucherzentrale rät, solche E-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen; wer ein ELSTER-Konto nutzt, sollte neue Mitteilungen ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal prüfen.
Warnung lesenPolizei im Kreis Mettmann warnt vor dem „Kettentrick“: Goldketten verschwinden auf offener Straße
Die Polizei im Kreis Mettmann warnt vor dem sogenannten „Kettentrick“ und hat dazu eine Häufung von Fällen registriert: Allein seit einem Wochenende Anfang Mai 2026 wurden ihr drei solcher Fälle gemeldet — in Heiligenhaus und in Ratingen. Bei der Masche suchen die Täter gezielt ältere Menschen, die sichtbar wertvollen Schmuck tragen. Die Kontaktaufnahme erfolgt im öffentlichen Raum unter einem Vorwand, häufig mit der Bitte um eine Auskunft wie eine Wegbeschreibung zum nächstgelegenen Krankenhaus, teils auch aus einem langsam fahrenden Auto heraus. Anschließend wird überschwängliche Dankbarkeit vorgetäuscht und ein Geschenk aus billigem Modeschmuck angeboten — eine Kette, ein Armband oder ein Ring. Unter dem Vorwand, beim Anlegen zu helfen, kommen die Täter dem Opfer körperlich nah, umarmen es oder umfassen dessen Hände; dabei öffnen sie den Verschluss des echten Schmuckstücks und entwenden es unbemerkt. Oft fällt der Diebstahl erst auf, wenn die Täter längst weg sind. Die Polizei rät, skeptisch zu bleiben, wenn Fremde auf der Straße körperlich nah kommen, notfalls energisch für den persönlichen Raum einzustehen, bei Bedrängnis gezielt andere Passanten anzusprechen oder um Hilfe zu rufen und nach einem (versuchten) Diebstahl sofort den Notruf 110 zu wählen.
Warnung lesenFalsche Polizisten am Telefon: Vermehrte Anrufe im Saale-Orla-Kreis
In Krölpa im Saale-Orla-Kreis kam es an einem Freitagabend zu vermehrten Anrufen bei älteren Bürgerinnen und Bürgern. Die Anrufenden geben sich am Telefon als Polizeibeamte aus und geben vor, dass beispielsweise eine Diebesbande gefasst wurde. In der Folge fragen sie die Angerufenen nach Wertgegenständen, Bargeld und Schmuck aus. Nach Angaben der Polizei ist bislang kein Schaden entstanden. Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und rät, keine Informationen am Telefon herauszugeben und das Gespräch bei unbekannten und verdächtigen Anrufern zu beenden.
Warnung lesenPolizei warnt: Kriminelle übernehmen WhatsApp-Konten und bitten Kontakte um Geld
Das Polizeipräsidium Rostock warnt vor einer Betrugsmasche über den Messenger-Dienst WhatsApp. Die Täter verschicken Nachrichten im Namen bekannter Personen — entweder mit der Schilderung einer angeblichen finanziellen Notlage oder mit der Bitte, einen Link anzuklicken, etwa um bei einem vermeintlichen Online-Wettbewerb abzustimmen. Der Link führt auf eine gefälschte Internetseite, auf der eine Bestätigung vorgenommen, ein QR-Code gescannt oder eine PIN eingegeben werden soll; damit erhalten die Täter vollen Zugriff auf das WhatsApp-Konto. Anschließend werden die gespeicherten Kontakte angeschrieben und unter einem Vorwand um Geld gebeten. In einem Fall aus dem Zuständigkeitsbereich des Kriminalkommissariats Sanitz im Landkreis Rostock täuschten die Täter eine angeblich dringend notwendige Zahnbehandlung vor und übersandten eine Bankverbindung; obwohl der Betroffene seine Kontakte unmittelbar warnte, kam es bereits zu einzelnen Überweisungen. Ein vergleichbarer Sachverhalt wird im Zuständigkeitsbereich des Kriminalkommissariats Gadebusch bearbeitet, dort wurde der Betrug rechtzeitig erkannt. Die Polizei rät, ungewöhnliche Nachrichten immer telefonisch oder persönlich über die bekannte Rufnummer zu überprüfen, keine unbekannten Links anzuklicken, keine QR-Codes zu scannen und keine Bestätigungscodes oder PINs einzugeben, regelmäßig unter „Verknüpfte Geräte“ auf unbekannte Anmeldungen zu prüfen und die „Verifizierung in zwei Schritten“ zu aktivieren.
Warnung lesenPhishing nach echter Hotelbuchung: Gefälschte Nachricht der angeblichen Unterkunft
Die Verbraucherzentralen warnen vor Betrugsversuchen im Anschluss an eine echte Buchung über ein Reiseportal: Angeblich meldet sich die gebuchte Unterkunft und bittet darum, die Kreditkartendaten auf einer anderen Internetseite neu anzugeben — doch die Unterkunft hat solche Nachrichten nicht geschickt. Kriminelle greifen offenbar echte Buchungsdaten ab und geben sich damit als Hotel, Pension oder Ferienwohnung aus. In einem der Verbraucherzentrale geschilderten Fall kam parallel zur Nachricht im Buchungsportal eine WhatsApp-Nachricht, in der Name und Hotelname genannt waren; auch Buchungszeitraum und Buchungsnummer stimmten. Über einen Link auf eine täuschend ähnlich nachgebaute Seite sollten Kreditkartendaten eingegeben werden — erkennbar war die Fälschung nur an der Internetadresse. Mitte April 2026 informierte das Buchungsportal Nutzerinnen und Nutzer zudem über „verdächtige Aktivitäten“, bei denen Informationen zu konkreten Buchungen — etwa Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern — in fremde Hände gelangt sein könnten. Erste gefälschte Zahlungsaufforderungen wurden den Verbraucherzentralen bereits im November 2023 gemeldet. Die Verbraucherzentralen raten, Zahlungen ausschließlich über die Buchungsplattform abzuwickeln, auf solche Nachrichten nicht einzugehen und im Zweifel telefonisch bei der Unterkunft oder beim Kundenservice der Plattform nachzufragen.
Warnung lesenSparkassen-Kunden im Visier: Gefälschte E-Mails mit dem Betreff „Verifizierung erforderlich“
Die Verbraucherzentrale warnt in ihrem Phishing-Radar vor E-Mails mit dem Betreff „Verifizierung erforderlich“, die im Namen der Sparkassen verschickt werden. Darin wird zur Bestätigung der Online-Banking-Daten aufgefordert; als Grund wird die Aktualisierung der hinterlegten Daten genannt. Zur Durchführung der angeblichen Sicherheitsprüfung wird auf einen in der E-Mail enthaltenen Link verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Bestätigung nach dem 2. August 2026 auf diesem Weg nicht mehr möglich sei und stattdessen eine persönliche Vorsprache in der Filiale erforderlich werde. Auf einen Phishing-Versuch deuten laut Verbraucherzentrale eine unseriöse Absenderadresse, die unpersönliche Anrede „Hallo“ sowie der Verweis auf eine Frist hin, mit dem Handlungsdruck erzeugt werden soll. Die Verbraucherzentrale rät, solche Aufforderungen zu ignorieren und die E-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben; wer ein Konto bei einer Sparkasse hat, sollte entsprechende Hinweise ausschließlich über die offizielle App, das Online-Banking oder die bekannte Internetseite der eigenen Sparkasse prüfen.
Warnung lesenPolizei warnt vor „Autobahngold“: Schmuck im Tausch gegen Sprit oder Geld
Die Polizeidirektion Ludwigshafen warnt vor der Betrugsmasche mit sogenanntem „Autobahngold“. Dabei täuschen die Täter eine Notlage vor — etwa Spritmangel —, um minderwertigen oder gefälschten Schmuck gegen Bargeld oder Treibstoff einzutauschen. Anlass der Warnung ist ein Hinweis vom Donnerstagabend, 6. August 2026, gegen 21 Uhr aus dem Einmündungsbereich der L532 und der Autobahnauffahrt zur A61 bei Neuhofen: Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete dort ein Auto mit mehreren Personen. Ein Mann aus der Gruppe sprach den Zeugen an, bat um Diesel und bot im Gegenzug einen Goldring zum Tausch an. Zu einem Geschäft kam es nicht. Die alarmierte Polizeistreife konnte das Fahrzeug vor Ort nicht mehr feststellen; weitere Geschädigte oder Zeugen haben sich bislang nicht gemeldet.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt vor Jobangeboten mit Finanztransfers für Dritte
Die Verbraucherzentrale warnt vor Jobangeboten, bei denen Bewerberinnen und Bewerber Geld über ihr privates Konto weiterleiten sollen. Beworben werden die Stellen etwa als „Finanzagent“, „Treuhandservice“, „Treuhandassistent:in“, „Wertverwalter“ oder „Crypto-Assistent“, angeblich ohne Vorerfahrung und aus dem Homeoffice. Das Geld angeblicher Kundschaft landet zunächst auf dem eigenen Konto; in bekannten Fällen sollte es per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person weitergeleitet werden, in einer neueren Variante soll damit Kryptowährung gekauft und an den vermeintlichen Arbeitgeber weitergeleitet werden. Als Warnzeichen nennt die Verbraucherzentrale, dass das Bewerbungsverfahren ohne Vorstellungsgespräch abläuft, häufig allein aufgrund persönlicher Daten ein Arbeitsvertrag ausgestellt wird, die Einarbeitung bisweilen über WhatsApp läuft und für „einfache“ Tätigkeiten vergleichsweise hohe Vergütungen versprochen werden. Betroffene können sich strafbar machen, etwa wegen leichtfertiger Geldwäsche oder wegen Beihilfe zum Betrug; auch das Erbringen einer Zahlungsdienstleistung kann strafbar sein, weil Zahlungsdienste erlaubnis- und registrierungspflichtig sind. Zusätzlich besteht laut Verbraucherzentrale unter Umständen die Möglichkeit, dass die Identität der Betroffenen übernommen wird, wenn sie sich zur Annahme des Jobs einem Video-Ident-Verfahren unterziehen sollen. Die Verbraucherzentrale rät, sich gründlich über den vermeintlichen Arbeitgeber zu informieren, weder das private Konto noch die private Kryptowallet zur Verfügung zu stellen und ohne persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber kein Video- oder Post-Ident-Verfahren zu nutzen.
Warnung lesenBaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Handelsplattform-Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an; die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang die Websites Fidentiwealth(.)com, Habitoltd(.)com und Bluebirdsrl(.)com bekannt. Die BaFin fasst sie im Titel ihrer Mitteilung als „Plattformreihe“ mit der Formulierung „Willkommen bei [Name] Eine sichere Handelsplattform. / Eine sichere und zuverlässige Handelsplattform.“ zusammen. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden; ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Warnung lesenBaFin warnt vor Festgeld-Angeboten auf drei Websites und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites onlinesparen(.)expert, onlinesparenglobal(.)com und ai-wallet(.)org sowie vor Produkten mit der Bezeichnung „TradiasWallet“. Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- beziehungsweise Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen laut BaFin nicht von der Tradias GmbH; es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die Betreiber der Websites sind nach Angaben der BaFin unbekannt. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen, Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin; ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschlagen. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Warnung lesenVerbraucherzentrale Hessen warnt: Fake-Kanzleien locken mit angeblichen Insolvenz-Schnäppchen
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unaufgefordert versendeten E-Mails, die stark vergünstigte Restposten aus einer angeblichen Insolvenzauflösung anbieten — in einem geschilderten Fall Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge und Solar-Materialien samt detaillierter Bestandsliste. Die Absender treten als seriöse Anwaltskanzlei auf; laut Verbraucherzentrale setzen die Täter gezielt auf Social Engineering und missbrauchen die Identität real existierender Kanzleien und Anwälte samt deren offiziellen Daten — von Adressen und Fotos bis hin zu Handelsregisternummern. Verlangt wird Vorkasse, eine persönliche Abholung wird mit Verweis auf den Schutz der Insolvenzmasse ausgeschlossen; die Ware wird nicht geliefert, das Geld ist weg. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Kanzleien im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu prüfen und nur über die dort hinterlegten offiziellen Daten Kontakt aufzunehmen, einen angeblichen Insolvenzverkauf im offiziellen Insolvenzportal zu verifizieren und Vorkasse abzulehnen. Wer bereits gezahlt hat, soll den Fall der eigenen Bank melden und Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Warnung lesenVerbraucherzentrale NRW warnt vor Phishing im Namen von Ministerien und Behörden
Die Verbraucherzentrale NRW dokumentiert im Phishing-Radar Phishing-Mails und falsche SMS, die im Namen von Ministerien, Behörden und anderen bekannten Einrichtungen verschickt werden. Ein dort unter dem Stand 3. Juli 2026 dokumentiertes Beispiel ist eine Mail mit dem Betreff „Wichtiger Hinweis: Sommer-Klimabeihilfe (Juni/Juli 2026) – Frist beachten“: Angeblich könne man aufgrund eines Regierungsbeschlusses eine „Klimasonderzahlung“ erhalten, für deren angeblich steuerfreie Auszahlung ein Abgleich der Meldedaten und der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich sei. Einen solchen Beschluss gibt es laut Verbraucherzentrale nicht. Weitere dokumentierte Vorwände sind angebliche Steuererstattungen, geänderte Zahlungspläne beim Rundfunkbeitrag sowie erfundene Bußgeldbescheide. Die Absenderadressen der Klimabeihilfe-Mails sind laut Verbraucherzentrale unterschiedlich, haben aber nichts mit der echten Domain des Bundesfinanzministeriums zu tun. Allgemein rät die Verbraucherzentrale, bei unerwartet erhaltenen E-Mails auf die Absende-Adresse zu achten, nicht unbedacht auf Links zu klicken, nicht auf die Nachrichten zu antworten und im Zweifel bei der tatsächlichen Behörde, Einrichtung oder Firma nachzufragen; den Kriminellen gehe es nicht nur darum, Geld zu erbeuten, sondern auch darum, Identitäten zu stehlen. Verdächtige Mails können an phishing@verbraucherzentrale.nrw weitergeleitet werden.
Warnung lesenBSI-Newsletter: Gefälschte ChatGPT-Fehlerseiten über Suchanzeigen führen zu Schadsoftware
Das BSI beschreibt in seinem Verbraucher-Newsletter eine aktuelle Betrugsmasche, bei der ChatGPT als Köder dient. Wer den Begriff „ChatGPT“ in die Google-Suche eingibt, kann über Google-Anzeigen auf vorgebliche Fehlerseiten von ChatGPT gelangen, auf denen angezeigt wird, es gebe dort gerade eine Störung. Gleichzeitig werden Nutzerinnen und Nutzer aufgefordert, eine alternative Seite zu öffnen und sich dort ChatGPT herunterzuladen. Der dortige Download enthält laut BSI stattdessen Schadsoftware. Erkennungsmerkmal ist damit die Kombination aus einer Google-Anzeige, einer vorgetäuschten Störungsmeldung und der Aufforderung, die Software von einer alternativen Seite herunterzuladen.
Warnung lesenvzbv warnt vor gefälschten Websites im Design der Verbraucherzentrale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor gefälschten Websites, die dem Auftritt der Verbraucherzentrale nachempfunden sind. In der Meldung heißt es: „Unbekannte erstellen derzeit Websites, die wie die der Verbraucherzentrale aussehen, einschließlich Marken-Logo und typischer Gestaltungselemente.“ Die Verbraucherzentrale geht nach eigenen Angaben gegen solche gefakten Websites vor, weist aber darauf hin, dass man dennoch im Internet auf Seiten stoßen kann, die nicht von ihr stammen. Bei Zweifeln an der Echtheit einer Seite empfiehlt sie, sich das Impressum genauer anzusehen — auf der echten Seite steht es unten im Footer — oder den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen zu nutzen. Gefälschte Seiten im Design der Verbraucherzentrale können per Mail an online@vzbv.de gemeldet werden.
Warnung lesenVerbraucherzentrale Hamburg warnt vor gefälschten E-Mails in ihrem Namen an Unternehmen
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor E-Mails an Unternehmen, die den Eindruck erwecken, von ihr zu stammen. In den Schreiben wird behauptet, es lägen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über die Geschäftspraktiken des angeschriebenen Unternehmens vor, insbesondere über das Verhindern fristgerechter Vertragskündigungen. Die Empfänger sollen zu den Vorwürfen Stellung nehmen und über einen in der E-Mail verlinkten Online-Kalender einen Termin vereinbaren; bleibt eine Rückmeldung aus, wird mit einer öffentlichen Warnung auf einem Portal namens „Verbraucher-Radar“ sowie mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass sie kein Portal namens „Verbraucher-Radar“ betreibt und die verwendeten Domains und verlinkten Internetseiten in keinerlei Verbindung zu ihr stehen; echte E-Mails der Verbraucherzentrale Hamburg tragen immer die Domain vzhh.de, und Anschreiben an Unternehmen erfolgen in der Regel per Post. Auffällig ist zudem eine verfremdete Absenderadresse mit der fehlerhaften Schreibweise „Harnburg“ statt „Hamburg“ sowie die Signatur einer angeblichen Rechtsanwältin. Empfohlen wird, keine Links anzuklicken, keine Daten preiszugeben und die Nachrichten umgehend zu löschen.
Warnung lesenLKA Niedersachsen zeigt Phishing-Mail mit angeblich nötiger TAN-Datenaktualisierung
Der Ratgeber Internetkriminalität des LKA Niedersachsen dokumentiert eine aktuell kursierende Phishing-Mail, die auf eine Phishing-Seite für Kundinnen und Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken führt. Die Mail ist unpersönlich gehalten, nennt keine echten Kundendaten und behauptet lediglich, eine „Smart-TAN Datenaktualisierung“ sei notwendig — verbunden mit einer knappen Frist als Druckmittel; bereits der Absender ist gefälscht. Wer den Link anklickt, landet auf einer Website, deren Domain nichts mit einer echten Bank zu tun hat, soll dort die eigene Filiale auswählen und anschließend Zugangsdaten sowie persönliche Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse und Geburtsdatum eingeben. Nach der Eingabe kündigt die Täterseite eine telefonische Kontaktaufnahme an; laut LKA ist danach ein Anruf angeblicher Bankmitarbeitender wahrscheinlich, bei dem weitere sensible Daten abgefragt und Zahlungen als vermeintliche TAN-Bestätigungen ausgelöst werden sollen. Zum Schluss wird automatisch die echte Bank-Website aufgerufen, um Betroffene zu beruhigen. Wer auf die Masche hereingefallen ist, soll laut Polizei unverzüglich den echten Anbieter informieren, den Zugang sofort sperren lassen und Anzeige bei der örtlichen Polizei oder über die Onlinewache erstatten.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt: Kredit-Falle durch gefälschte POSTIDENT-Anfragen
Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass Kriminelle das POSTIDENT-Verfahren missbrauchen, um auf den Namen Betroffener Kredite abzuschließen. Die Identifizierung wird dabei als harmlose Kontoprüfung, Sicherheits-Update oder als notwendiger „Freischaltcode“ für Verkäufe getarnt, teils flankiert von gefälschten Bankschreiben. Laut Warnung glauben die Betroffenen, im eigenen Interesse zu handeln, während im Hintergrund Summen von 20.000 Euro oder mehr auf ihren Namen aufgenommen werden. Die Verbraucherzentrale rät, bei jedem POSTIDENT-Vorgang zu prüfen, welches Unternehmen dort als Auftraggeber genannt wird, ein Ident-Verfahren nur dann zu starten, wenn man es selbst ausgelöst hat, sich nicht durch künstliche Zeitnot oder Kontosperr-Drohungen unter Druck setzen zu lassen und niemals TANs oder Freischaltcodes an Dritte weiterzugeben. Wer bereits mitgemacht hat, soll die Identifizierung sofort stoppen, die eigene Bank über die offizielle Telefonnummer kontaktieren und umgehend polizeiliche Anzeige erstatten.
Warnung lesenBaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten auf einer Reihe von Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten auf mehreren Websites. Nach Angaben der BaFin betreiben die Betreiber dieser Seiten Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis. Konkret nennt die BaFin schnellerkredits(.)com/index.php, kreditsnavigations(.)com/index.php und pics-kredit(.)com/index.html. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin — ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin weist zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern generell auf Finanzbetrug im Internet hin und rät, vor einer Online-Geldanlage gründlich zu recherchieren.
Warnung lesenBundesnetzagentur warnt vor E-Mails und SMS im Namen von FinTech-Plattformen
Die Bundesnetzagentur erhält nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden über E-Mails und SMS, die im Namen von Trading-Plattformen für Finanzprodukte versendet werden. In den E-Mails wird auf eine angeblich im Ausland vorgenommene Neuanmeldung im Kundenkonto oder auf eine aus Sicherheitsgründen erfolgte Einschränkung des Kundenkontos hingewiesen; in den SMS heißt es, es sei eine Auszahlung vom Konto beantragt oder ein VideoIdent-Verfahren eingeleitet worden. In der Regel wird darum gebeten, eine angegebene Telefonnummer zurückzurufen, um die angeblich notwendige Klärung vorzunehmen. Bei einem Anruf auf diese Nummer wird vorgetäuscht, man spreche mit einem Support-Mitarbeiter der entsprechenden FinTech-Plattform. Ziel ist laut Bundesnetzagentur, die Anrufenden zur Preisgabe von Passwörtern zu verleiten, Fernzugriff auf ihre Geräte zu erhalten oder sie zu Transaktionen zu bewegen, bei denen das Guthaben auf ein vermeintlich sicheres Wallet umgeleitet wird; wer den Anweisungen folgt, verliert in allen Fällen sein Guthaben. Die Behörde rät, weder auf Links in verdächtigen Nachrichten zu klicken noch darin genannte Rufnummern anzurufen, sondern sich direkt an den offiziellen Support des Anbieters zu wenden. Wer bereits Opfer der Masche geworden ist, soll umgehend die Zugangsdaten ändern und prüfen, ob unautorisierte Transaktionen stattgefunden haben, und bei einem Betrug Anzeige bei der Polizei erstatten.
Warnung lesenBSI und Verfassungsschutz warnen vor Phishing über Messengerdienste wie Signal
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liegen nach eigenen Angaben Erkenntnisse vor, denen zufolge ein wahrscheinlich staatlich gesteuerter Cyberakteur Phishing-Angriffe über Messengerdienste wie „Signal“ durchführt. Im Fokus stehen laut der Warnung hochrangige Ziele aus Politik, Militär und Diplomatie sowie Investigativjournalistinnen und -journalisten in Deutschland und Europa. Charakteristisch ist, dass weder Schadsoftware eingesetzt noch technische Schwachstellen der Messengerdienste ausgenutzt werden — stattdessen nutzen die Angreifer legitime Sicherheitsfunktionen der Anwendungen und kombinieren sie mit Social Engineering. Ziel ist es, unbemerkt Zugriff auf Einzel- und Gruppenchats sowie auf die Kontaktlisten der Betroffenen zu erlangen. Der Schwerpunkt der Angriffe liegt auf „Signal“; vergleichbare Vorgehensweisen sind laut BSI aufgrund ähnlicher Funktionsprinzipien auch bei „WhatsApp“ denkbar. Das BSI verweist auf einen gemeinsamen Sicherheitshinweis mit weiteren Informationen.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt vor neuen Abzock-Tricks rund um Buchsammlungen
Die Verbraucherzentrale warnt Besitzerinnen und Besitzer von Lexika- und Faksimile-Sammlungen vor neuen, besonders teuren Maschen rund um den angeblichen Weiterverkaufswert ihrer Bücher. Beschrieben werden drei Varianten: Vertreter geben sich als Fachleute aus, „begutachten“ oder fotografieren die Bücher und verlangen dafür mehrere tausend Euro ohne echten Gegenwert. In einer zweiten Variante werden kostenpflichtige Zertifikate über die „Vollständigkeit“ der Sammlung angeboten, die angeblich für einen Verkauf über Online-Plattformen zwingend nötig seien. In einer dritten Variante sollen Verbraucher ihre Sammlung gegen Gebühr „registrieren“ lassen, ebenfalls als angebliche Voraussetzung für den Verkauf. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Den Verbraucherzentralen ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Sammlung gewinnbringend verkauft wurde.“ Sie rät, auf solche Angebote nicht einzugehen, keine Fremden in die Wohnung zu lassen und für die Käufe keine Kredite aufzunehmen.
Warnung lesenLKA Niedersachsen: Falsche Bankmitarbeiter holen Karten ab, falsche Polizisten lassen Opfer selbst überweisen
Das LKA Niedersachsen beschreibt zwei im Dezember angezeigte Fälle, in denen bekannte Telefonmaschen mit neuen Elementen kombiniert wurden. Im ersten Fall gab sich eine Anruferin als Mitarbeiterin einer Bank aus, behauptete, eine unberechtigte Zahlung sei gestoppt worden und die Karten seien an einem Geldautomaten manipuliert worden; die betroffene Frau sollte nach einem eingespielten Signalton ihre PIN telefonisch „löschen“ und übergab anschließend die Karten an eine Person, die sich als Bankmitarbeiter ausgab — kurze Zeit später erfolgten Abbuchungen von fast 5.000 Euro. Im zweiten Fall gaben sich Täter am Telefon als Polizeibeamte aus und erklärten, eine Täterbande sei im Wohnumfeld unterwegs, weshalb Geld auf angeblich sichere Konten überwiesen werden müsse; die Betroffene füllte mehrfach Überweisungsträger aus und legte zusätzlich Goldschmuck an einem vereinbarten Platz ab, der Schaden liegt bei über 400.000 Euro. Neu daran ist laut LKA, dass das Opfer nicht zur Bargeldabhebung mit anschließender Übergabe gebracht wurde, sondern die Beträge selbst auf unterschiedliche Konten überwies. Das LKA betont: Weder die Polizei noch Bankmitarbeitende fordern zur Herausgabe geheimer Daten, zu Überweisungen auf „sichere Konten“ oder zur Ablage von Wertgegenständen an geheimen Orten auf.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Verträgen beim 24-Stunden-Stromanbieterwechsel
Seit Juni 2025 gilt: Ein Stromanbieterwechsel muss werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seither Beschwerden über untergeschobene Verträge und ungewollte Anbieterwechsel. Häufig geben sich Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür als Mitarbeitende örtlicher Stadtwerke aus und erfragen Vertragsunterlagen oder die Zählernummer; durch den beschleunigten Wechselprozess kann die Vertragsumstellung bereits abgeschlossen sein, bevor Betroffene reagieren können. Zentral für die Abwicklung ist die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID), die auf der Stromabrechnung steht und keinesfalls an unberechtigte Personen weitergegeben werden sollte. Die 24-Stunden-Frist bezieht sich nur auf den technischen Prozess — die vereinbarten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beim bisherigen Stromlieferanten gelten weiterhin. Das kann laut Verbraucherzentrale dazu führen, dass Betroffene den neuen Vertrag zwar innerhalb von 14 Tagen wirksam widerrufen, die technische Umstellung durch den Netzbetreiber aber schon durchgeführt wurde; korrigieren lässt sich das meist nur für zukünftige Termine. Die Verbraucherzentrale rät, an Haustür und Telefon keine MaLo-ID, Zählernummer oder Vertragsunterlagen herauszugeben, ungewollte Verträge sofort und nachweisbar zu widerrufen und zugleich Netzbetreiber und bisherigen Anbieter zu informieren.
Warnung lesenLKA Niedersachsen warnt vor gefälschter Briefpost im Namen von Banken mit QR-Codes
Das LKA Niedersachsen warnt vor gefälschten Schreiben, die per Briefpost verschickt werden und vorgeben, von einer echten Bank zu stammen. Die Briefe enthalten QR-Codes, die zu Phishing-Seiten führen; angeschrieben werden gezielt Personen, die tatsächlich Kunde der angegebenen Bank sind. Im Text wird behauptet, Änderungen im Zahlungsverkehr machten eine Verifizierung der Kundendaten nötig, andernfalls müsse der Banking-Zugang gesperrt werden. Als Aufhänger dient der 9. Oktober 2025 — an diesem Datum gab es tatsächlich eine Änderung im Zahlungsverkehr, nämlich den IBAN-Abgleich („Verification of Payee“), bei dem bei Überweisungen der eingegebene Name mit der IBAN abgeglichen wird. Laut LKA nutzen Cyberkriminelle solche echten Umstellungen regelmäßig aus, um ihre Betrugsmaschen und Phishing-Seiten glaubhaft zu machen. Eine vergleichbare Welle mit gefälschter Bank-Briefpost gab es bereits im August 2024.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt vor Missbrauch des Video-Ident-Verfahrens
Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass Mitarbeitende betrügerischer Trading-Plattformen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Teilnahme an einem Video-Ident-Verfahren drängen und ihnen dafür Antworten vorgeben. Als Begründung wird etwa genannt, es müsse ein zusätzliches Konto für die Steuer verifiziert, ein Gewinn von der Trading-Plattform abgerufen oder angeblich versichertes Handelskapital erhalten werden. Tatsächlich führt der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens zur Gewährung eines Kredits oder zur Einrichtung eines Kontos, über das die Betroffenen nicht verfügen können; in den meisten bekannten Fällen sorgten die Täter dafür, dass das Geld schnell auf ein angebliches Konto der Trading-Plattform weitergeleitet wurde. Zurück bleibt ein fünfstelliger Kredit, den die Betroffenen zurückzahlen müssen. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Es gibt kein Szenario, bei dem Sie dabei von Dritten instruierte Antworten geben sollen.“ Sie rät, auf das Produkt zu achten, für das das Verfahren durchgeführt wird, keine von Dritten vorgegebenen Antworten zu übernehmen und sich zu vergewissern, dass man ein Konto selbst auf vertrauten Wegen und mit den eigenen Daten beantragt hat.
Warnung lesenBundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Anrufen im Namen von Polizei oder Banken
Der Bundesnetzagentur liegen Hinweise darauf vor, dass es im gesamten Bundesgebiet zu Anrufen mit betrügerischer Absicht kommt. Die Anrufer geben sich dabei als Polizeimitarbeiter oder Bankangestellte aus und versuchen, die Angerufenen zu Geldüberweisungen oder Bargeldübergaben zu animieren. In vielen Fällen kommt es laut Bundesnetzagentur dabei zur Anzeige der Rufnummer 07252/5861370. Die Behörde stellt klar: Die Behauptungen der Anrufer sind falsch, es handelt sich nicht um Polizisten oder Bankmitarbeiter. Zum Schutz rät die Bundesnetzagentur, bei unbekannten Anrufern stets vorsichtig zu sein, das Gespräch zu beenden und die Polizei oder die eigene Bank unter der selbst bekannten Rufnummer zurückzurufen. Polizeibeamte fordern niemals zur Übergabe von Wertgegenständen oder zur Überweisung von Geld auf; persönliche Daten wie IBAN oder Kreditkartendaten sollten keinesfalls mitgeteilt werden. Die Behörde bittet zudem darum, Familie, Freundeskreis und Bekannte über diese Masche zu informieren.
Warnung lesenVerbraucherzentrale warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen
Die Verbraucherzentrale warnt vor Anlagebetrug, der über WhatsApp-Gruppen angebahnt wird. Als Köder dienen die Namen bekannter Finanzunternehmen, Börsen- und Finanzfachleute, Prominenter oder Politiker; über Tage und Wochen wird zunächst Vertrauen aufgebaut, bevor die eigentlichen Anlageangebote kommen, während für Verbraucher in der Regel nicht nachvollziehbar ist, wer wirklich hinter der Gruppe steckt. Die Warnung beschreibt vier Varianten: unseriöse Trading-Plattformen, auf denen zunächst kleine Gewinne angezeigt und teils sogar ausgezahlt werden, bevor der Druck zu höheren Einzahlungen steigt; den Kauf von Kryptowährungen oder Stablecoins mit anschließendem Transfer auf eine Wallet der Täter; angeblich vorbörsliche Aktien, für die direkt an eine Bankverbindung — oft mit ausländischer IBAN — überwiesen werden soll; sowie die Empfehlung von Aktien mit angeblich hohen Renditechancen – oftmals Pennystocks mit sehr niedrigem Kurswert –, die die Täter zuvor selbst gekauft haben und nach dem Kursanstieg wieder abstoßen. Die Verbraucherzentrale rät, bei jedem unaufgeforderten Kontakt misstrauisch zu sein, kein Geld an unbekannte Bankverbindungen oder Wallet-Adressen zu überweisen und im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei zu erstatten sowie die BaFin zu informieren.
Warnung lesenEVZ warnt vor Festgeld-Betrug durch unseriöse Vermittler
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt vor Betrug mit vermeintlichen Festgeld-Angeboten: Unseriöse Finanzvermittler aus dem Ausland erbeuten damit hohe Summen. Geworben wird mit Konditionen, die besser sind als das, was man sonst am Markt bekommt — im geschilderten Fall aus der EVZ-Fallpraxis 4,25 Prozent Zinsen für zwölf Monate Festgeld. Ein Paar schloss daraufhin einen Vertrag über ein Jahr Festgeld bei einer spanischen Bank und überwies 100.000 Euro auf ein Konto, das auf den Namen der Anlegerin laufen sollte; Monate später zeigte sich, dass das Konto nie auf ihren Namen lief. Als Warnzeichen nennt das EVZ seriös wirkende Vergleichs- und Vermittlungsportale mit vermeintlichen Auszeichnungen oder Siegeln, mit Bildbearbeitungsprogrammen manipulierte Verträge angeblicher Partnerbanken, Webseiten, die erst seit wenigen Wochen registriert sind, sowie Anbieter, die man ausschließlich per Telefon kennt. Stutzig machen sollte außerdem, wenn bei der Kontoeröffnung keine Legitimationsprüfung stattfindet, sondern nur eine Ausweiskopie verlangt wird. Empfohlen wird, Impressum und Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen und die angebliche Partnerbank direkt über offizielle, nicht vom Vermittler bereitgestellte Kontaktdaten zu kontaktieren. Wurde bereits Geld überwiesen, sollten die eigene Hausbank und die Bank des Empfängers informiert und Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Warnung lesenEVZ warnt: Kriminelle geben sich als Mitarbeitende des ECC-Net aus
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt davor, dass Kriminelle sich als Mitarbeitende des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ausgeben. Anlass ist ein Fall, in dem ein Verbraucher dem EVZ entsprechende Korrespondenz vorlegte. In den Schreiben behaupten die Täter, in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden wie Interpol, der BaFin und der Europäischen Zentralbank Gelder sichergestellt zu haben, die angeblich aus früheren Betrügen stammen. Um an diese Gelder zu gelangen, sollen sich die Angeschriebenen auf einer Plattform registrieren und einen Verifizierungsprozess durchlaufen; Ziel ist es, weitere persönliche und finanzielle Daten abzugreifen, in der Folge werden die Verbraucher oft auch zur Zahlung weiterer Summen aufgefordert. Gezielt angesprochen werden Menschen, die bereits Opfer eines Investmentbetrugs wurden. Das EVZ stellt klar: „Das ECC-Net kontaktiert Sie nicht, ohne dass Sie uns zuvor selbst um Unterstützung gebeten haben“ und „Wir verlangen kein Geld. Niemals.“ Nach der Eröffnung eines Falls sprechen die Beratenden Betroffene stets persönlich mit Namen an und vergeben eine individuelle Fallnummer; zur Kontaktaufnahme sollten ausschließlich die auf evz.de angegebenen Kontaktdaten genutzt und Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
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