Zum Inhalt springen
Ist das Betrug?

Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Verträgen beim 24-Stunden-Stromanbieterwechsel

Seit Juni 2025 gilt: Ein Stromanbieterwechsel muss werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seither Beschwerden über untergeschobene Verträge und ungewollte Anbieterwechsel. Häufig geben sich Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür als Mitarbeitende örtlicher Stadtwerke aus und erfragen Vertragsunterlagen oder die Zählernummer; durch den beschleunigten Wechselprozess kann die Vertragsumstellung bereits abgeschlossen sein, bevor Betroffene reagieren können. Zentral für die Abwicklung ist die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID), die auf der Stromabrechnung steht und keinesfalls an unberechtigte Personen weitergegeben werden sollte. Die 24-Stunden-Frist bezieht sich nur auf den technischen Prozess — die vereinbarten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beim bisherigen Stromlieferanten gelten weiterhin. Das kann laut Verbraucherzentrale dazu führen, dass Betroffene den neuen Vertrag zwar innerhalb von 14 Tagen wirksam widerrufen, die technische Umstellung durch den Netzbetreiber aber schon durchgeführt wurde; korrigieren lässt sich das meist nur für zukünftige Termine. Die Verbraucherzentrale rät, an Haustür und Telefon keine MaLo-ID, Zählernummer oder Vertragsunterlagen herauszugeben, ungewollte Verträge sofort und nachweisbar zu widerrufen und zugleich Netzbetreiber und bisherigen Anbieter zu informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale — 24-Stunden-Stromanbieterwechsel: Warnung vor untergeschobenen Verträgen Zugehörige Masche: Untergeschobener Stromvertrag: Der Anbieterwechsel an der Haustür