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Ist das Betrug?
Haustürgeschäft vor-ort

Untergeschobener Stromvertrag: Der Anbieterwechsel an der Haustür

Energieanbieterwechsel-Betrug an der Haustür ist eine Betrugsform, bei der Vertreter mit falschen Behauptungen zum bisherigen Versorger oder mit Zeitdruck einen ungewollten Wechsel des Strom- oder Gasanbieters erwirken. Oft reicht schon die Angabe von Zählernummer und Marktlokations-ID, um im Hintergrund einen Vertrag abzuschließen, den der Verbraucher nie bewusst unterschrieben hat.

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Woran erkennst du sie?

  • Vertreter gibt sich als Mitarbeiter des aktuellen Stadtwerks oder als „unabhängiger Energieberater“ aus, steht aber tatsächlich für einen anderen Anbieter
  • Behauptung, das ganze Wohnhaus wechsle bereits den Anbieter oder die Stromversorgung sei sonst gefährdet
  • Starker Zeitdruck mit der Aufforderung, sofort zu unterschreiben, damit „der Strom weiterfließt“
  • Abfrage von Zählernummer und Marktlokations-ID unter einem Vorwand wie einer angeblichen Zählerstandsbestätigung
  • Unterschrift wird auf einem Dokument verlangt, unter dem sich ein zweites, verbindliches Vertragsformular befindet
  • Verweigerung, sich auszuweisen oder schriftliche Unterlagen zur Prüfung dazulassen
  • Verbraucher bemerkt den Wechsel erst durch ein Willkommensschreiben des neuen und eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters

Typischer Ablauf

  1. Vertreter klingelt unangekündigt an der Haustür oder ruft an und gibt vor, im Auftrag des aktuellen Versorgers oder einer unabhängigen Energieberatung zu handeln
  2. Mit einer erfundenen Dringlichkeit (Anbieterwechsel des ganzen Hauses, drohende Versorgungslücke) wird zur schnellen Entscheidung gedrängt
  3. Unter einem Vorwand werden Zählernummer, Marktlokations-ID oder eine Unterschrift eingeholt, die tatsächlich einen neuen Liefervertrag auslöst
  4. Verbraucher erhält Tage später ein Willkommensschreiben des neuen Anbieters sowie eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Versorgers
  5. Neuer Vertrag ist oft teurer als der bisherige oder enthält ungünstige Konditionen
  6. Rückgängigmachung ist nur über fristgerechten Widerruf oder Anfechtung möglich

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Ich bin von Ihrem Stadtwerk hier, wir aktualisieren gerade die Zählerdaten im ganzen Haus – dafür brauche ich nur kurz Ihre Zählernummer.“
  • „Ihr Haus wechselt gerade komplett den Anbieter, wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, sind Sie bald ohne Vertrag und ohne Strom.“
  • „Unterschreiben Sie hier bitte nur, dass ich bei Ihnen war – das ist keine Vertragsunterschrift.“

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.