Haustürgeschäft vor-ort
Untergeschobener Stromvertrag: Der Anbieterwechsel an der Haustür
Energieanbieterwechsel-Betrug an der Haustür ist eine Betrugsform, bei der Vertreter mit falschen Behauptungen zum bisherigen Versorger oder mit Zeitdruck einen ungewollten Wechsel des Strom- oder Gasanbieters erwirken. Oft reicht schon die Angabe von Zählernummer und Marktlokations-ID, um im Hintergrund einen Vertrag abzuschließen, den der Verbraucher nie bewusst unterschrieben hat.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Daten oder einen Code preisgegeben"Woran erkennst du sie?
- Vertreter gibt sich als Mitarbeiter des aktuellen Stadtwerks oder als „unabhängiger Energieberater“ aus, steht aber tatsächlich für einen anderen Anbieter
- Behauptung, das ganze Wohnhaus wechsle bereits den Anbieter oder die Stromversorgung sei sonst gefährdet
- Starker Zeitdruck mit der Aufforderung, sofort zu unterschreiben, damit „der Strom weiterfließt“
- Abfrage von Zählernummer und Marktlokations-ID unter einem Vorwand wie einer angeblichen Zählerstandsbestätigung
- Unterschrift wird auf einem Dokument verlangt, unter dem sich ein zweites, verbindliches Vertragsformular befindet
- Verweigerung, sich auszuweisen oder schriftliche Unterlagen zur Prüfung dazulassen
- Verbraucher bemerkt den Wechsel erst durch ein Willkommensschreiben des neuen und eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters
Typischer Ablauf
- Vertreter klingelt unangekündigt an der Haustür oder ruft an und gibt vor, im Auftrag des aktuellen Versorgers oder einer unabhängigen Energieberatung zu handeln
- Mit einer erfundenen Dringlichkeit (Anbieterwechsel des ganzen Hauses, drohende Versorgungslücke) wird zur schnellen Entscheidung gedrängt
- Unter einem Vorwand werden Zählernummer, Marktlokations-ID oder eine Unterschrift eingeholt, die tatsächlich einen neuen Liefervertrag auslöst
- Verbraucher erhält Tage später ein Willkommensschreiben des neuen Anbieters sowie eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Versorgers
- Neuer Vertrag ist oft teurer als der bisherige oder enthält ungünstige Konditionen
- Rückgängigmachung ist nur über fristgerechten Widerruf oder Anfechtung möglich
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Ich bin von Ihrem Stadtwerk hier, wir aktualisieren gerade die Zählerdaten im ganzen Haus – dafür brauche ich nur kurz Ihre Zählernummer.“
- „Ihr Haus wechselt gerade komplett den Anbieter, wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, sind Sie bald ohne Vertrag und ohne Strom.“
- „Unterschreiben Sie hier bitte nur, dass ich bei Ihnen war – das ist keine Vertragsunterschrift.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist schriftlich per Einschreiben oder Fax widerrufen, keine E-Mail verwenden, sofern der Anbieter dies nicht ausdrücklich zulässt
- Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung besteht die Widerrufsfrist bis zu ein Jahr und 14 Tage
- Alten Versorger unverzüglich informieren und um Fortsetzung der Belieferung bitten
- Bei Vertragsabschluss durch Täuschung zusätzlich eine Anfechtung in Betracht ziehen und Musterschreiben der Verbraucherzentrale nutzen
- Name des Vertreters, Firma und Datum des Besuchs notieren, keine Nachforderungen des neuen Anbieters unwidersprochen zahlen
- Bei anhaltenden Problemen die örtliche Verbraucherzentrale kontaktieren
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Quellen
- Verbraucherzentrale — Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?
- Verbraucherzentrale Niedersachsen — Unerwünschte (Energie-)Verträge an Haustür und Telefon: Das können Sie tun
- Verbraucherportal Bayern — Untergeschobene Strom- oder Gaslieferverträge am Telefon oder an der Haustür
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.