Dienstleistung anruf
Untergeschobener Telefon- und Internetvertrag aus dem Callcenter
Der untergeschobene Telefonvertrag ist eine Betrugsform, bei der Callcenter unter dem Vorwand eines Tarifchecks, einer Bestandskundenbetreuung oder eines unverbindlichen Angebots persönliche Daten abfragen und daraus einen Anbieterwechsel oder Neuvertrag erzeugen. Betroffene erfahren davon erst durch Bestätigungsschreiben, Hardware-Lieferungen oder die Abschaltung ihres bisherigen Anschlusses.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Unaufgeforderter Anruf, obwohl nie eine Einwilligung in Telefonwerbung erteilt wurde
- Der Anrufer erweckt den Eindruck, für den bisherigen Anbieter zu sprechen, etwa als „Kundenbetreuung“, „Tarifprüfung“ oder „Umstellung auf die neue Technik“
- Es wird ausdrücklich nur „unverbindliches Informationsmaterial“ angekündigt, tatsächlich wird ein Wechsel eingeleitet
- Abgefragt werden genau die Daten, die für einen Anbieterwechsel genügen: Kundennummer, bisheriger Anbieter, Rufnummer, Anschrift und Bankverbindung
- Drängen auf ein sofortiges „Ja“ oder eine Bestätigung noch im laufenden Gespräch, teils mit dem Hinweis, das Angebot gelte nur jetzt
- Die gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung wird nicht in Ruhe zur Prüfung zugeschickt, sondern es wird gedrängt, sie noch während des Telefonats zu bestätigen
- Bemerkt wird der Vertrag oft erst durch eine Willkommensmail, eine unbestellte Router-Lieferung, eine erste Abbuchung oder die plötzliche Abschaltung des alten Anschlusses
- Betroffen sind besonders häufig ältere Menschen, die am Telefon überrumpelt werden
Typischer Ablauf
- Ein Callcenter ruft unaufgefordert an und gibt vor, den bestehenden Anschluss zu prüfen, günstiger zu machen oder technisch umzustellen
- Im Gespräch werden Kundennummer, bisheriger Anbieter, Anschlussdaten und Bankverbindung erfragt — angeblich nur zur Prüfung oder zum Zusenden von Unterlagen
- Aus diesen Angaben wird ein Neuvertrag oder ein Anbieterwechsel im Namen der angerufenen Person angestoßen
- Eine Zustimmung oder Bestätigung wird noch im Telefonat eingeholt, bevor die Vertragsunterlagen in Ruhe gelesen werden konnten
- Kurz darauf treffen Bestätigungsschreiben, Hardware oder erste Rechnungen ein, teils läuft parallel der alte Vertrag mit Kosten weiter
- Im schlechtesten Fall wird der bisherige Anschluss abgeschaltet, bevor der neue funktioniert, sodass Telefon und Internet vorübergehend ausfallen
- Widerspricht die betroffene Person, folgen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoforderungen
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Guten Tag, ich rufe von der Kundenbetreuung an — bei Ihrem Anschluss steht eine Tarifprüfung an.“
- „Das ist völlig unverbindlich, ich schicke Ihnen die Unterlagen nur einmal zu. Nennen Sie mir dafür bitte Ihre Kundennummer.“
- „Ihr alter Vertrag läuft aus, wir müssen Sie auf die neue Technik umstellen, sonst wird der Anschluss abgeschaltet.“
- „Sagen Sie einfach kurz Ja, dann ist die Bestätigung im System und wir sind durch.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Am Telefon niemals Kundennummer, Anschlussdaten oder Bankverbindung nennen und kein „Ja“ auf Rückfragen geben — auflegen und bei Bedarf selbst beim eigenen Anbieter über die bekannte Nummer zurückrufen
- Bei Telekommunikationsverträgen gilt: Ein telefonisch geschlossener Vertrag wird erst wirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung in Textform genehmigt wurde — bis dahin ist er schwebend unwirksam
- Keine Vertragszusammenfassung bestätigen, ohne sie vorher vollständig gelesen zu haben; Abweichungen vom telefonisch Besprochenen sofort schriftlich beanstanden
- Innerhalb von 14 Tagen den Widerruf schriftlich und nachweisbar erklären; bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist
- Beim bisherigen Anbieter umgehend dem Anbieterwechsel widersprechen, damit der bestehende Anschluss nicht abgeschaltet wird
- Unberechtigte Lastschriften innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückbuchen lassen
- Unbestellt gelieferte Hardware nicht in Betrieb nehmen und die Lieferung schriftlich zurückweisen
- Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden und den Vertrag von der Verbraucherzentrale prüfen lassen; bei bekannten Anbietern laufen teils Sammelklagen, denen sich Betroffene anschließen können
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Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) — Das Unterschieben von Verträgen am Telefon muss ein Ende haben
- Verbraucherzentrale — Vor dem Abschluss: Telefon-Anbieter müssen Vertragsdetails bereitstellen
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.