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Gewinnspiel-Eintragsdienst: Der Vertrag, den niemand abgeschlossen hat
Gewinnspiel-Eintragsdienst-Abzocke ist eine Betrugsform, bei der Anrufer behaupten, es bestehe bereits ein kostenpflichtiger Vertrag über die automatische Eintragung in Gewinnspiele, und unter Zeitdruck Bestätigungen oder Kontodaten abfragen. Anschließend wird abgebucht oder gemahnt, obwohl solche Verträge allein am Telefon gar nicht wirksam zustande kommen können.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Unerwarteter Anruf, obwohl nie eine Einwilligung in Werbeanrufe erteilt wurde — häufig, nachdem zuvor an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen wurde und dort Kontaktdaten hinterlassen wurden
- Behauptung, es bestehe bereits ein laufender Gewinnspiel-Eintragungsvertrag, der online oder in einem früheren Telefonat abgeschlossen und nur vergessen worden sei
- Angebot einer angeblichen Sonderkulanz: einmalige Verkürzung der Laufzeit oder eine „letzte Chance zur Kündigung“ gegen sofortige Zahlung
- Gezielte Abfrage von Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung, oft mit der Begründung, den bestehenden Vertrag „im System“ zuordnen zu müssen
- Bitte um eine kurze Zustimmung oder Bestätigung im Gespräch, die später als Vertragsabschluss ausgelegt wird
- Kurz darauf Abbuchungen per Lastschrift durch Firmen, die den Betroffenen völlig unbekannt sind, teils gleich von mehreren Unternehmen
- Auf Widerspruch folgen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben mit wachsenden Forderungssummen
- Ein Nachweis über Vertragsangebot und -annahme in Textform wird auf Nachfrage nicht vorgelegt
Typischer Ablauf
- Kontaktdaten gelangen über die Teilnahme an Online-Gewinnspielen, Preisausschreiben oder Adresshändler an Callcenter
- Ein Anruf kommt unaufgefordert; der Anrufer behauptet, ein kostenpflichtiger Gewinnspiel-Eintragungsdienst laufe bereits
- Es wird Druck aufgebaut: Entweder laufe der Vertrag lange weiter, oder man könne ihn jetzt sofort gegen eine Zahlung verkürzen oder beenden
- Im Gespräch werden persönliche Daten und die Bankverbindung abgefragt oder eine mündliche Bestätigung eingeholt
- Kurz darauf erscheinen Abbuchungen auf dem Kontoauszug oder es kommt ein Bestätigungsschreiben über einen Vertrag, der nie gewollt war
- Wer widerspricht, erhält Mahnungen, Drohanrufe und Inkassoschreiben
- Gewinne aus den angeblichen Gewinnspiel-Eintragungen gibt es nicht; eine tatsächliche Leistung ist nicht nachweisbar
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Sie haben bei uns einen Gewinnspiel-Eintragungsvertrag über 24 Monate laufen und die Kündigung vergessen.“
- „Ich kann Ihnen heute einmalig anbieten, die Laufzeit von 24 auf 3 Monate zu verkürzen — dann sind Sie raus.“
- „Bestätigen Sie mir bitte nur kurz Ihr Geburtsdatum und Ihre Bankverbindung, damit ich den Vertrag im System finde.“
- „Wenn Sie jetzt nicht zustimmen, läuft der Vertrag automatisch weiter und die Kosten steigen.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Am Telefon keine Daten bestätigen, keine Bankverbindung nennen und das Gespräch beenden — Zustimmung niemals spontan geben
- Vom Anbieter schriftlich den Nachweis verlangen, dass Vertragsangebot und Vertragsannahme in Textform vorliegen: Gewinnspiel-Eintragungsverträge kommen nur per Brief, Fax, E-Mail oder SMS wirksam zustande, nicht allein durch ein Telefonat
- Vorsorglich widerrufen, kündigen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten — dafür bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Musterbriefe an
- Unberechtigte Lastschriften innerhalb von acht Wochen über die Bank zurückgeben lassen und dem Konto ein Lastschriftverbot für den Einzieher erteilen
- Schreiben und Mahnungen nicht ignorieren, sondern schriftlich und nachweisbar widersprechen, damit die Forderungen nicht weiter anwachsen
- Bei Drohanrufen oder Inkassoschreiben die Verbraucherzentrale einschalten und den Vertrag prüfen lassen
- Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden, Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Firmennamen dabei notieren
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn Geld abgebucht wurde und ein Vertragsschluss nie stattgefunden hat
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- Vorschussbetrug: Der Lotteriegewinn, den es nie gab
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- Falsche Inkasso-Forderung: Mahnung für nie bestellte Ware
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- Untergeschobener Telefon- und Internetvertrag aus dem Callcenter
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- Falsche Verbraucherzentrale: Anrufe, Mails und Websites im Namen der Verbraucherschützer
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen — Dauerbrenner: Untergeschobene Gewinnspielverträge
- Verbraucherzentrale Niedersachsen — Frust statt Freude bei Gewinnspielangebot
- Verbraucherzentrale Bremen — Untergeschobene Verträge: Das Zeitschriftenabo, das niemand wollte
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.