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Unberechtigte Konto-Abbuchungen: Fremde SEPA-Lastschriften mit erbeuteter IBAN
Der Betrug mit unberechtigten Konto-Abbuchungen ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle mit erbeuteten IBAN-Daten per SEPA-Lastschrift Geld vom Konto einziehen, ohne dass je ein Vertrag bestand. Sie treten dabei unter erfundenen Firmennamen auf und wählen oft kleine Beträge mit plausibel klingendem Verwendungszweck, die beim Blick auf den Kontoauszug leicht übersehen werden.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Meine Karte oder mein Konto wurde belastet"Woran erkennst du sie?
- Auf dem Kontoauszug erscheint eine Lastschrift eines Unternehmens, mit dem nie ein Vertrag geschlossen wurde — die BaFin beschreibt, dass die Täter bei der unberechtigten Lastschrift mit einem fiktiven Unternehmensnamen auftreten
- Die zugrunde liegenden IBAN-Daten haben die Täter laut BaFin teilweise gestohlen; sie sitzen überwiegend im Ausland
- Die Beträge sind häufig klein und der Verwendungszweck klingt alltäglich, etwa nach Abo, Gebühr, Servicepauschale oder Mitgliedsbeitrag — genau das soll verhindern, dass die Buchung auffällt
- Die Abbuchungen wiederholen sich oft monatlich und laufen so über lange Zeit weiter, wenn der Kontoauszug nicht regelmäßig geprüft wird
- Es existiert kein SEPA-Lastschriftmandat: Auf Nachfrage kann der angebliche Vertragspartner keinen Vertragsschluss und keine Mandatserteilung nachweisen
- In verwandten Fällen behaupten unseriöse Anbieter, ein Vertrag sei durch einen versehentlichen Klick oder eine telefonische Zustimmung zustande gekommen — auch hier ist ein Nachweis zu verlangen
- Es gibt keinen erkennbaren Erstkontakt: Anders als beim Phishing wird nichts angeklickt und nichts bestätigt; die Kontodaten stammen aus Datenabflüssen, aus früheren Bestellungen oder aus untergeschobenen Formularen
- Abgrenzung zum Krypto- und Trading-Cluster: Hier wird nichts angelegt und nichts überwiesen — die Betroffenen werden nicht zu einer Zahlung überredet, sondern das Geld wird ohne ihr Zutun eingezogen. Der entscheidende Unterschied ist praktisch: Für Lastschriften bestehen echte, gesetzlich verankerte Rückholfristen
Typischer Ablauf
- Die IBAN gerät in fremde Hände, etwa über einen Datenabfluss bei einem Anbieter, über eine frühere Bestellung oder über ein untergeschobenes Formular
- Die Täter treten gegenüber einer Bank als Zahlungsempfänger auf, häufig unter einem erfundenen Unternehmensnamen, und reichen eine SEPA-Lastschrift ein
- Vom Konto wird ein meist kleiner Betrag mit unauffällig klingendem Verwendungszweck eingezogen
- Bleibt die erste Abbuchung unbemerkt, folgen weitere — oft in regelmäßigem Rhythmus und teils in steigender Höhe
- Beim Versuch, den angeblichen Vertragspartner zu erreichen, gibt es keine belastbaren Kontaktdaten, keinen Vertrag und keinen Mandatsnachweis
- Erst die Prüfung der Kontoauszüge oder eine Rückfrage bei der Bank deckt die Serie auf; ohne Widerspruch läuft der Einzug einfach weiter
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- Buchungstext auf dem Kontoauszug: „Servicegebühr Monatsbeitrag Kd-Nr. 4471902“ — Betrag knapp unter zehn Euro, Empfänger nie gehört
- „Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Der Beitrag wird wie vereinbart monatlich per Lastschrift eingezogen.“ — E-Mail eines nie beauftragten Anbieters
- „Ihr Testzeitraum ist abgelaufen und geht in ein reguläres Abonnement über. Eine Kündigung ist im Kundenbereich möglich.“ — Kundenbereich existiert nicht oder ist nicht erreichbar
- Auf Nachfrage: „Der Vertrag kam telefonisch zustande, eine Aufzeichnung können wir aus Datenschutzgründen nicht herausgeben.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Die Bank umgehend kontaktieren und der Lastschrift widersprechen: Bei einer Lastschrift mit erteiltem Mandat lässt sich die Buchung laut Verbraucherzentrale innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen
- Bei Abbuchungen, für die nie eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, gilt die längere Frist: Laut BaFin haben Sie in diesem Fall 13 Monate Zeit, das Geld zurückzufordern
- Den Widerspruch zusätzlich schriftlich oder per E-Mail an die Bank richten und genau benennen, welche Buchungen nicht autorisiert waren; die Verbraucherzentrale empfiehlt, für die Erstattung eine Frist von drei Wochen zu setzen — mit Wertstellung zum ursprünglichen Belastungsdatum
- Sämtliche Kontoauszüge der letzten Monate durchgehen: Häufig ist es nicht bei einer Buchung geblieben, und ältere Einzüge fallen erst bei der systematischen Durchsicht auf
- Bei der Bank ein gezieltes Sperren einzelner Zahlungsempfänger anfragen — Kreditinstitute können Abbuchungen bestimmter Unternehmen blockieren; im Ernstfall lässt sich das Konto über den Sperrnotruf 116 116 sperren
- Vom angeblichen Vertragspartner schriftlich den Nachweis des Vertragsschlusses und des Lastschriftmandats verlangen und der Forderung ausdrücklich widersprechen
- Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, etwa über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes, und das Aktenzeichen aufbewahren
- Bei Inkassoschreiben oder drohenden Einträgen bei Auskunfteien widersprechen und die Verbraucherzentrale einschalten; weigert sich die Bank zu erstatten, führen der Weg über die Schlichtungsstelle und eine Beschwerde bei der BaFin weiter
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Quellen
- BaFin — Warnung vor unberechtigten Konto-Abbuchungen
- Verbraucherzentrale — Falsche Kontoabbuchungen: Wo Geld unbemerkt verloren geht
- Verbraucherzentrale — Kreditkartenbetrug und Kontobetrug: Das können Sie jetzt tun
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.