Identitätsmissbrauch shop post
Warenkreditbetrug: Fremde bestellen auf Rechnung im Namen des Opfers
Der Warenkreditbetrug mit fremder Identität ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle mit gestohlenen Personendaten in Onlineshops auf Rechnung bestellen und die Lieferung an eine abweichende Adresse oder einen Paketshop umleiten. Die Ware existiert und wird dort abgeholt — Rechnung, Mahnung und Inkassoschreiben gehen an die Person, deren Daten missbraucht wurden.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Daten oder einen Code preisgegeben"Woran erkennst du sie?
- Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben von Onlineshops und Zahlungsdienstleistern für Bestellungen, die man nie ausgelöst hat
- Anders als bei einer frei erfundenen Forderung gibt es hier eine echte Bestellung bei einem echten Händler — nur wurde sie mit gestohlenen Personendaten aufgegeben
- Für einen Kauf auf Rechnung genügen den Tätern häufig Name und Anschrift; weitere Angaben stammen aus Phishing, Datenlecks bei Unternehmen oder zu offen einsehbaren Profilen in sozialen Netzwerken
- Als Lieferadresse wird eine fremde Anschrift oder ein Paketshop angegeben, an dem die Ware ohne Empfangsquittung abgeholt wird
- Teils werden bestehende Kundenkonten übernommen oder unter fremdem Namen neue Konten bei Zahlungsdienstleistern angelegt
- Mahnungen gehen manchmal zunächst an eine von den Tätern angelegte E-Mail-Adresse, sodass Betroffene erst spät vom Vorgang erfahren
- Häufig sind mehrere Shops gleichzeitig betroffen, weil derselbe Datensatz mehrfach eingesetzt wird
- Folge können negative Einträge bei Auskunfteien und dadurch Probleme bei Wohnungssuche, Kredit oder Ratenkauf sein
Typischer Ablauf
- Persönliche Daten gelangen über Phishing, ein Datenleck bei einem Unternehmen oder offen einsehbare Profile in die Hände der Täter
- Mit Name, Anschrift und weiteren Angaben wird in einem Onlineshop auf Rechnung oder über einen Zahlungsdienstleister bestellt
- Als Lieferadresse wird eine abweichende Anschrift oder ein Paketshop angegeben
- Die Ware wird dort abgeholt und weiterverkauft; eine Empfangsquittung, die zu den Tätern führt, gibt es oft nicht
- Rechnung und Zahlungserinnerung gehen an die Person, deren Daten missbraucht wurden
- Bleibt die Zahlung aus, folgen Mahnung, Inkassoschreiben und unter Umständen ein gerichtlicher Mahnbescheid
- Betroffene erfahren häufig erst durch das Inkassoschreiben oder eine unerwartete Mahnung von der Bestellung
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Ihre Bestellung ist unterwegs“ — Versandbestätigung eines Shops, bei dem man nie etwas bestellt hat
- „Offene Forderung aus Ihrem Kauf auf Rechnung — bitte begleichen Sie den Betrag kurzfristig“: Zahlungserinnerung eines Zahlungsdienstleisters für eine unbekannte Bestellung
- Inkassoschreiben mit Aktenzeichen für eine Warenlieferung an eine Adresse, an der man nie gewohnt hat
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Nicht zahlen, aber auch nicht ignorieren: Der Forderung unverzüglich schriftlich widersprechen und erklären, dass die eigenen Daten missbräuchlich verwendet wurden
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten — auch über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes möglich — und das Aktenzeichen notieren
- Alle betroffenen Onlineshops, Zahlungsdienstleister und Inkassounternehmen schriftlich informieren und das polizeiliche Aktenzeichen beifügen
- Beweislast beachten: Wer eine Forderung stellt, muss nachweisen, dass der Vertrag mit einem selbst geschlossen wurde — gelingt das nicht, besteht keine Forderung
- Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch beim Gericht einlegen
- Kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO bei der Schufa und weiteren Auskunfteien anfordern, die Einträge prüfen und den Identitätsmissbrauch dort melden
- Kontoauszüge über mehrere Wochen hinweg auf unberechtigte Abbuchungen kontrollieren
- Passwörter betroffener Konten ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und den eigenen Rechner mit einem Virenschutzprogramm prüfen
Verwandte Maschen
- Falsche Inkasso-Forderung: Mahnung für nie bestellte Ware
- SIM-Swapping: Wenn die eigene Handynummer plötzlich weg ist
- Fake-Inkasso-Anwaltskanzlei: Mahnschreiben nicht existierender Kanzleien mit frei erfundener Forderung
- Bezahlte Portale für die kostenlose Auskunft: Geld für ein Recht, das gratis ist
- Mobilfunkvertrag auf fremden Namen: Willkommensschreiben für einen Anschluss, den man nie wollte
- Unberechtigte Konto-Abbuchungen: Fremde SEPA-Lastschriften mit erbeuteter IBAN
- Dreiecksbetrug: Das Geld geht an einen echten Verkäufer, die Ware an den Täter
- POSTIDENT-Missbrauch: Mit der eigenen Identifizierung einen fremden Kredit legitimieren
Quellen
- Verbraucherzentrale — Was tun, wenn Kriminelle in Ihrem Namen einkaufen?
- Verbraucherzentrale Hamburg — Identitätsmissbrauch: Wenn Sie nichts bestellt haben und trotzdem zahlen sollen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen — Identitätsmissbrauch: Mit Daten eines Fremden Ware bestellt
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes — Identitätsdiebstahl
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.