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Ist das Betrug?
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Bezahlte Portale für die kostenlose Auskunft: Geld für ein Recht, das gratis ist

Die Abzocke mit der Datenkopie ist eine Betrugsform, bei der kommerzielle Portale gegen Gebühr anbieten, eine Auskunft bei einer Auskunftei zu beschaffen, obwohl jede Person diese nach Artikel 15 DSGVO kostenlos direkt anfordern kann. Über bezahlte Suchmaschinen-Anzeigen landen Verbraucher auf diesen Seiten, ohne zu merken, dass es sich nicht um die offizielle Stelle handelt.

Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Daten oder einen Code preisgegeben"

Woran erkennst du sie?

  • Das Portal wirbt damit, die Auskunft besonders schnell oder bequem zu „besorgen“, verlangt dafür aber ein Entgelt
  • Der Anspruch auf eine Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist gesetzlich kostenlos — nur bei exzessiven Auskunftsanfragen dürfen überhaupt Gebühren erhoben werden
  • Die Seiten erscheinen über bezahlte Werbeanzeigen ganz oben in der Trefferliste und wirken wie ein offizielles Angebot
  • Die Kosten sind teils nicht deutlich gekennzeichnet: Die Verbraucherzentrale NRW ging deshalb gerichtlich gegen den Betreiber eines solchen Portals vor
  • Es werden umfangreiche persönliche Daten abgefragt, obwohl der direkte Antrag bei der Auskunftei formlos und ohne Kopie des Personalausweises möglich ist
  • Auch auf den Seiten der Auskunfteien selbst wird die kostenlose Datenkopie häufig hinter kostenpflichtigen Produkten versteckt
  • Bleibt die Zahlung aus, werden zusätzlich Kosten für die Eintreibung geltend gemacht

Typischer Ablauf

  1. Wer eine Bonitätsauskunft benötigt — etwa für eine Wohnungsbewerbung — sucht online danach
  2. Ganz oben in der Trefferliste stehen bezahlte Anzeigen kommerzieller Vermittler, die offiziell aussehen
  3. Auf dem Portal werden persönliche Daten eingegeben und ein Auftrag erteilt, die Auskunft zu beschaffen
  4. Es fällt eine Gebühr an, obwohl die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kostenlos direkt bei der Auskunftei angefordert werden kann
  5. Betroffene bemerken erst später, dass sie für eine kostenlose Leistung gezahlt und ihre Daten zusätzlich an einen Dritten weitergegeben haben
  6. Bei ausbleibender Zahlung folgen Mahnungen und Forderungen für die Eintreibung

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Wir besorgen Ihre Auskunft — in unter einer Minute“, beworben über eine bezahlte Anzeige in der Suchmaschine
  • „Jetzt Bonitätsauskunft anfordern“ auf einer Seite, die im Layout einer offiziellen Stelle nachempfunden ist
  • Erst nach Eingabe aller Daten wird ein Entgelt sichtbar, das für die eigentlich kostenlose Datenkopie verlangt wird

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.