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Ist das Betrug?
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Dreiecksbetrug: Das Geld geht an einen echten Verkäufer, die Ware an den Täter

Dreiecksbetrug ist eine Betrugsform, bei der ein Täter Ware anbietet, die ihm gar nicht gehört, und die Zahlung des Käufers auf einen dritten, ahnungslosen Verkäufer umleitet. Dessen Artikel lässt der Täter sich selbst aushändigen. In einer zweiten Spielart bestellt er mit den Daten des Käufers auf Rechnung in einem Onlineshop. Am Ende sind zwei Personen geschädigt.

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Woran erkennst du sie?

  • Der Verkäufer besteht auf Vorkasse per Banküberweisung oder auf PayPal „Freunde und Familie“ statt auf einer plattformeigenen Bezahlmethode mit Käuferschutz
  • Der Name im Inserat stimmt nicht mit dem Empfängernamen des Kontos oder mit der genannten E-Mail-Adresse überein
  • Für den Kontakt werden Freemail-Adressen genutzt, bei deren Anmeldung keine echten Personalien nötig sind und die sich später nicht mehr zurückverfolgen lassen
  • Die Ware soll nicht an den Käufer selbst gehen, sondern von einem „Freund“ abgeholt werden, weil der Käufer angeblich nicht in der Stadt ist
  • Der Preis liegt auffällig weit unter dem üblichen Marktwert, oder die Gegenseite geht sofort auf ein sehr niedriges Angebot ein
  • Nach einem Privatkauf trifft fabrikneue, originalverpackte Ware direkt von einem gewerblichen Händler oder Hersteller ein
  • Im Paket liegt ein Lieferschein oder sogar eine Rechnung auf den eigenen Namen, obwohl von einer Privatperson gekauft wurde — Rechnungssteller und Absender passen nicht zum Verkäufer aus der Anzeige
  • Abgrenzung zur gefälschten Zahlungsbestätigung auf Kleinanzeigen: Dort ist der vorgelegte Zahlungsbeleg gefälscht und es fließt überhaupt kein Geld — beim Dreiecksbetrug ist die Zahlung echt, sie landet nur beim falschen Empfänger
  • Abgrenzung zum Warenkreditbetrug mit fremder Identität: Dort bemerken Betroffene von der Bestellung nichts und erhalten am Ende nur die Rechnung — hier wird ihnen die Ware tatsächlich geliefert, was den Verdacht zunächst zerstreut

Typischer Ablauf

  1. Der Täter nimmt Kontakt zu einem echten Verkäufer auf und einigt sich mit ihm auf einen Kauf, ohne selbst zu zahlen
  2. Parallel inseriert er auf einem Kleinanzeigenportal eine Ware, die er gar nicht besitzt, meist zu einem sehr attraktiven Preis
  3. Meldet sich ein Interessent, gibt der Täter ihm die Zahlungsdaten des ersten, echten Verkäufers als seine eigenen weiter
  4. Der Interessent zahlt in gutem Glauben — das Geld geht an den echten Verkäufer, der damit eine ganz andere Transaktion als beglichen ansieht
  5. Der Täter lässt sich die Ware beim echten Verkäufer aushändigen, häufig persönlich an der Haustür und als angeblicher „Freund“ des Käufers; ein Käufer- oder Verkäuferschutz der Plattform greift bei einer Übergabe an der Tür in der Regel nicht
  6. In der Onlineshop-Spielart bestellt der Täter mit den Daten des Zahlenden auf Rechnung in einem Onlineshop und lässt die Ware an dessen Adresse liefern; der Zahlende erhält die gewünschte Ware und schöpft keinen Verdacht
  7. Wochen später mahnt der Onlineshop die unbezahlte Rechnung beim Empfänger an, während der dritte Verkäufer die zu Unrecht erhaltene Zahlung zurückerstatten muss — der Täter hat Ware und Geld längst getrennt

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Zahl einfach per PayPal Freunde & Familie, das ist günstiger und genauso sicher — ich schicke es gleich morgen los.“
  • „Ich bin gerade nicht in der Stadt. Ein Freund von mir holt das Gerät bei dir ab, sobald die Zahlung eingegangen ist.“
  • „Ich schicke dir gleich die Bankverbindung. Der Empfängername ist ein anderer, das läuft über das Konto meiner Partnerin.“
  • „Sehr geehrte Kundin, unsere Rechnung für die gelieferte Spielekonsole ist noch offen. Bitte begleichen Sie den Betrag umgehend.“ — Mahnung eines Onlinehändlers für ein Gerät, das zuvor privat auf einem Kleinanzeigenportal gekauft wurde
  • „Wo bleibt mein Handy? Das Geld habe ich doch längst auf Ihr Konto überwiesen.“ — Nachricht eines völlig unbekannten Dritten an einen Verkäufer, der seine Ware bereits an einen „Freund“ des vermeintlichen Käufers ausgehändigt hat

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.