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Ist das Betrug?
Kleinanzeigen-Betrug shop whatsapp

Fake-Käuferschutz bei Kleinanzeigen: Der gefälschte Zahlungslink

Fake-Käuferschutz bei Kleinanzeigen-Plattformen ist eine Betrugsform, bei der sich Täter als Kaufinteressenten ausgeben, eine Zahlung über einen angeblichen Käuferschutz-Link außerhalb der Plattform vortäuschen und Verkäufer so zur Eingabe von Kreditkartendaten auf einer gefälschten Seite bewegen. Statt einer Gutschrift werden dabei die Kartendaten der Verkäufer abgegriffen und für Abbuchungen missbraucht.

Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Meine Karte oder mein Konto wurde belastet"

Woran erkennst du sie?

  • Ein angeblicher Käufer meldet großes Interesse und schlägt vor, den Chat der Plattform zu verlassen und über WhatsApp weiterzuschreiben
  • Der Käufer behauptet, bereits über einen 'sicheren Versand' oder 'Käuferschutz' der Plattform bezahlt zu haben
  • Ein per Chat verschickter Link soll angeblich zur Bestätigung des Zahlungseingangs führen, tatsächlich handelt es sich um eine gefälschte Seite außerhalb der echten Plattform
  • Auf der gefälschten Seite werden Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum und Prüfziffer abgefragt, angeblich um das Geld 'freizugeben' oder 'entgegenzunehmen'
  • Die echte Plattform verlangt zum Geldempfang niemals Kartendaten der Verkäufer und schickt nie Zahlungslinks per Chat
  • Teilweise werden auch Versandkosten über einen gefälschten Link vorab eingefordert, bevor die Ware angeblich abgeholt wird

Typischer Ablauf

  1. Kontaktaufnahme durch einen angeblichen Käufer zu einem Inserat, oft mit sofortiger Kaufzusage ohne Verhandlung
  2. Behauptung, die Zahlung sei bereits über den Käuferschutz der Plattform veranlasst worden
  3. Versand eines Links, der optisch der echten Plattform ähnelt, per Chat oder SMS
  4. Eingabe der Kartendaten durch den Verkäufer in dem Glauben, damit die Gutschrift zu bestätigen
  5. Kurz darauf erfolgen unautorisierte Abbuchungen von der hinterlegten Karte, der Käufer ist nicht mehr erreichbar

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • Nachricht eines Kaufinteressenten, der sofort zusagt und vorschlägt, ab jetzt über WhatsApp zu kommunizieren
  • Mitteilung, der Betrag sei bereits über den 'Käuferschutz' hinterlegt und müsse nur noch über einen zugesandten Link bestätigt werden
  • Hinweis, dass ohne die Bestätigung über den Link keine Auszahlung des angeblich bereits eingegangenen Geldes möglich sei

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.