Phishing nach echter Hotelbuchung: Gefälschte Nachricht der angeblichen Unterkunft
Die Verbraucherzentralen warnen vor Betrugsversuchen im Anschluss an eine echte Buchung über ein Reiseportal: Angeblich meldet sich die gebuchte Unterkunft und bittet darum, die Kreditkartendaten auf einer anderen Internetseite neu anzugeben — doch die Unterkunft hat solche Nachrichten nicht geschickt. Kriminelle greifen offenbar echte Buchungsdaten ab und geben sich damit als Hotel, Pension oder Ferienwohnung aus. In einem der Verbraucherzentrale geschilderten Fall kam parallel zur Nachricht im Buchungsportal eine WhatsApp-Nachricht, in der Name und Hotelname genannt waren; auch Buchungszeitraum und Buchungsnummer stimmten. Über einen Link auf eine täuschend ähnlich nachgebaute Seite sollten Kreditkartendaten eingegeben werden — erkennbar war die Fälschung nur an der Internetadresse. Mitte April 2026 informierte das Buchungsportal Nutzerinnen und Nutzer zudem über „verdächtige Aktivitäten“, bei denen Informationen zu konkreten Buchungen — etwa Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern — in fremde Hände gelangt sein könnten. Erste gefälschte Zahlungsaufforderungen wurden den Verbraucherzentralen bereits im November 2023 gemeldet. Die Verbraucherzentralen raten, Zahlungen ausschließlich über die Buchungsplattform abzuwickeln, auf solche Nachrichten nicht einzugehen und im Zweifel telefonisch bei der Unterkunft oder beim Kundenservice der Plattform nachzufragen.
Quelle: Verbraucherzentrale — „Betrugsversuche bei Booking.com: Gefälschte Zahlungsaufforderungen“ (Stand 13.04.2026) Zugehörige Masche: Phishing nach echter Hotelbuchung: Gefälschte Zahlungsaufforderung der angeblichen Unterkunft