Fake-Kanzlei e-mail website
Fake-Kanzleien mit Insolvenz-Schnäppchen: Restposten, die es nie gab
Das Insolvenz-Schnäppchen der Fake-Kanzlei ist eine Betrugsform, bei der unaufgefordert E-Mails eingehen, die stark vergünstigte Restposten aus einer angeblichen Insolvenzauflösung anbieten. Die Absender geben sich als Rechtsanwaltskanzlei oder Insolvenzverwaltung aus und betreiben dafür eigens gefälschte Kanzlei-Websites. Bezahlt wird per Vorkasse, geliefert wird nie.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Der Erstkontakt ist eine unaufgeforderte E-Mail — man hat weder angefragt noch eine Geschäftsbeziehung zu der genannten Kanzlei
- Angeboten werden Waren aus einer angeblichen Insolvenzmasse zu Preisen deutlich unter Marktniveau; dokumentiert sind unter anderem Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge und Solar-Material, ebenso größere Restbestände, Maschinen und Einrichtungsgegenstände
- Die Absender stellen sich als Rechtsanwaltskanzlei, Insolvenzverwaltung oder Sanierungsexperten dar und verweisen auf eine professionell und authentisch wirkende Kanzlei-Website
- Für diese Fassade werden Name und Anschrift real zugelassener Anwältinnen und Anwälte übernommen, dazu Fotos, Umsatzsteuer- und Handelsregisternummern; abweichend sind meist nur Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die biografischen Angaben
- Zunehmend liegen den Angebotsschreiben gefälschte Gerichtsbeschlüsse über ein angeblich eröffnetes Insolvenzverfahren bei
- Bezahlt werden soll ausschließlich per Vorkasse; die Lieferung wird als kostenlose Speditionslieferung angekündigt
- Eine persönliche Abholung oder Besichtigung wird abgelehnt, oft mit dem Verweis auf den Schutz der Insolvenzmasse
- Genannte Speditionen oder Abwicklungsfirmen existieren teils gar nicht mehr oder sind laut Handelsregister längst liquidiert
Typischer Ablauf
- Die Täter registrieren eine Domain, die einer echten Kanzlei- oder Firmenadresse ähnelt, und bauen darunter eine professionell wirkende Kanzlei-Website auf
- Für das Impressum übernehmen sie Namen, Anschrift und Registerdaten real zugelassener Anwältinnen und Anwälte, hinterlegen aber eigene Telefonnummern und E-Mail-Adressen
- Unaufgefordert gehen E-Mails mit einer detaillierten Bestandsliste heraus, in denen Waren aus einer angeblichen Insolvenzauflösung zu auffällig günstigen Preisen angeboten werden; teils liegt ein gefälschter Insolvenzbeschluss bei
- Wer sich meldet, erhält plausibel wirkende Abwicklungsdetails: kostenlose Speditionslieferung, aber Zahlung ausschließlich per Vorkasse, und keine Abholung wegen des Schutzes der Insolvenzmasse
- Nach der Überweisung bleibt die Lieferung aus, Rückfragen werden vertröstet oder gar nicht mehr beantwortet
- Die Website verschwindet oder taucht unter einer anderen Adresse mit derselben Masche wieder auf; die echte Kanzlei, deren Identität missbraucht wurde, erfährt oft erst durch Beschwerden davon
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Im Rahmen der Insolvenzauflösung eines Fachbetriebs verwerten wir kurzfristig den Restbestand. Anbei die vollständige Bestandsliste mit Verbrauchsmaterial, Werkzeugen und Solar-Material.“
- „Die Lieferung erfolgt kostenfrei per Spedition. Aus Gründen des Schutzes der Insolvenzmasse ist eine persönliche Abholung oder Besichtigung leider ausgeschlossen.“
- „Zur Reservierung der Ware bitten wir um Zahlung des Rechnungsbetrags per Vorkasse auf das unten angegebene Konto.“
- E-Mail mit angehängtem, offiziell aussehendem „Beschluss des Amtsgerichts“ über ein angeblich eröffnetes Insolvenzverfahren
- Impressum einer Kanzlei-Website, in dem Name und Anschrift stimmen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aber von den Angaben im amtlichen Anwaltsverzeichnis abweichen
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Vor jeder Zahlung im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) prüfen, ob die genannte Person tatsächlich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen ist, und die dort hinterlegten Kontaktdaten mit denen im Schreiben abgleichen
- Rückfragen ausschließlich über die im Anwaltsverzeichnis veröffentlichten Wege stellen, nie über die Kontaktdaten aus dem Angebotsschreiben; am sichersten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), für Privatpersonen und Organisationen erreichbar über das eBO oder das Mein Justizpostfach
- Über die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen prüfen, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet und die genannte Person als Insolvenzverwaltung bestellt wurde; bei Unklarheiten direkt beim angegebenen Insolvenzgericht nachfragen
- Keine Vorkasse leisten, solange Kanzlei und Insolvenzverfahren nicht zweifelsfrei bestätigt sind — bei angeblichen Insolvenzware-Angeboten ist Vorkasse das entscheidende Warnsignal
- Bereits erfolgte Zahlung sofort der eigenen Bank melden und um einen Rückholversuch der Überweisung bitten
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch über die Online-Wache möglich, und E-Mails, Bestandsliste, Zahlungsbeleg und den angeblichen Insolvenzbeschluss als Beweismittel sichern
- Die echte Kanzlei, deren Identität missbraucht wurde, sowie die Rechtsanwaltskammer des Bezirks informieren, in dem die vermeintliche Kanzlei ihren Sitz haben soll
- Wenn die eigenen Daten oder die eigenen Kanzlei- beziehungsweise Firmeninformationen missbraucht wurden, zusätzlich den Hosting-Anbieter der Website und die zuständige Domain-Vergabestelle informieren
Verwandte Maschen
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Quellen
- Verbraucherzentrale Hessen — Fake-Kanzleien locken mit angeblichen Insolvenz-Schnäppchen (Pressemitteilung vom 13.07.2026)
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) — Betrugsversuche von Fake-Kanzleien: BRAK gibt Handlungsempfehlungen
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) — BRAK warnt erneut vor Fake-Kanzleien
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) — Hinweise für Betroffene von Fake-Kanzleien (PDF, Stand April 2025)
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.