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Ist das Betrug?
Fake-Rechnung e-mail post

Fake-Rechnungen für Markenschutz und Domain-Registrierung

Fake-Rechnungen für Markenschutz und Domain-Registrierung sind eine Betrugsform, bei der Firmen kurz nach einer echten Markenanmeldung oder Domain-Registrierung amtlich wirkende Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Schreiben ahmen Layout und Logo offizieller Stellen wie des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder wechselnder, seriös klingender Domain-Anbieter nach, stammen aber von privaten Firmen ohne jede rechtliche Verbindung zur echten Anmeldung.

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Woran erkennst du sie?

  • Empfänger haben kurz zuvor tatsächlich eine Marke angemeldet oder eine .de-Domain registriert — die Daten stammen häufig aus öffentlich einsehbaren Registern
  • Schreiben nutzt Logo, Layout oder eine nachgeahmte Unterschrift einer offiziellen Stelle wie des DPMA, tatsächlich versendet die Behörde selbst grundsätzlich keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen
  • Auffällige, oft ausländische Kontoverbindung (z. B. Polen, Slowakei, Zypern, Tunesien, Bulgarien) statt der korrekten deutschen Behörden- oder Registrierungsstelle
  • Bei Domain-bezogenen Fake-Rechnungen wechseln die Absendernamen regelmäßig (u. a. bereits aufgetreten: „Domain Deutschland“, „Web Domain Deutschland“), um Sperrlisten und Warnungen zu umgehen
  • Kurze, teils bedrohlich formulierte Zahlungsfristen und ein vorausgefüllter Überweisungsträger sollen zu einer unüberlegten, schnellen Zahlung verleiten

Typischer Ablauf

  1. Betrüger werten öffentlich einsehbare Register (Markenregister, Domain-Whois-Daten) nach kürzlich erfolgten Neuanmeldungen aus
  2. Kurz danach verschicken sie ein rechnungsähnliches Schreiben per E-Mail oder Post, das wie eine amtliche Zahlungsaufforderung für die Anmeldung oder Registrierung aussieht
  3. Kleingedrucktes, die Kontodaten oder der tatsächliche Absender verraten bei genauem Hinsehen, dass es sich nicht um die echte Behörde oder Registrierungsstelle handelt
  4. Firmen, die unter Zeitdruck zahlen, verlieren den überwiesenen Betrag, ohne dass eine reale Gegenleistung erbracht wird
  5. Der Betrug fällt teils erst auf, wenn später die echte Gebührenrechnung des DPMA oder des eigenen Domain-Providers eintrifft

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • E-Mail im Namen des DPMA mit gefälschter Markenurkunde und der Aufforderung zur Überweisung „fälliger“ Anmeldegebühren auf ein ausländisches Konto
  • Rechnung im Namen eines „Domain Deutschland“ oder „Web Domain Deutschland“ genannten Absenders für die Registrierung oder Verlängerung einer .de-Domain

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.