Fake-Rechnung e-mail post
Fake-Rechnungen für Markenschutz und Domain-Registrierung
Fake-Rechnungen für Markenschutz und Domain-Registrierung sind eine Betrugsform, bei der Firmen kurz nach einer echten Markenanmeldung oder Domain-Registrierung amtlich wirkende Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Schreiben ahmen Layout und Logo offizieller Stellen wie des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder wechselnder, seriös klingender Domain-Anbieter nach, stammen aber von privaten Firmen ohne jede rechtliche Verbindung zur echten Anmeldung.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Empfänger haben kurz zuvor tatsächlich eine Marke angemeldet oder eine .de-Domain registriert — die Daten stammen häufig aus öffentlich einsehbaren Registern
- Schreiben nutzt Logo, Layout oder eine nachgeahmte Unterschrift einer offiziellen Stelle wie des DPMA, tatsächlich versendet die Behörde selbst grundsätzlich keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen
- Auffällige, oft ausländische Kontoverbindung (z. B. Polen, Slowakei, Zypern, Tunesien, Bulgarien) statt der korrekten deutschen Behörden- oder Registrierungsstelle
- Bei Domain-bezogenen Fake-Rechnungen wechseln die Absendernamen regelmäßig (u. a. bereits aufgetreten: „Domain Deutschland“, „Web Domain Deutschland“), um Sperrlisten und Warnungen zu umgehen
- Kurze, teils bedrohlich formulierte Zahlungsfristen und ein vorausgefüllter Überweisungsträger sollen zu einer unüberlegten, schnellen Zahlung verleiten
Typischer Ablauf
- Betrüger werten öffentlich einsehbare Register (Markenregister, Domain-Whois-Daten) nach kürzlich erfolgten Neuanmeldungen aus
- Kurz danach verschicken sie ein rechnungsähnliches Schreiben per E-Mail oder Post, das wie eine amtliche Zahlungsaufforderung für die Anmeldung oder Registrierung aussieht
- Kleingedrucktes, die Kontodaten oder der tatsächliche Absender verraten bei genauem Hinsehen, dass es sich nicht um die echte Behörde oder Registrierungsstelle handelt
- Firmen, die unter Zeitdruck zahlen, verlieren den überwiesenen Betrag, ohne dass eine reale Gegenleistung erbracht wird
- Der Betrug fällt teils erst auf, wenn später die echte Gebührenrechnung des DPMA oder des eigenen Domain-Providers eintrifft
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- E-Mail im Namen des DPMA mit gefälschter Markenurkunde und der Aufforderung zur Überweisung „fälliger“ Anmeldegebühren auf ein ausländisches Konto
- Rechnung im Namen eines „Domain Deutschland“ oder „Web Domain Deutschland“ genannten Absenders für die Registrierung oder Verlängerung einer .de-Domain
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Zahlung nicht überstürzen und das Schreiben genau prüfen: korrekte Behördenadresse, plausible Kontoverbindung, echtes Logo
- Im Zweifel beim DPMA direkt nachfragen (info@dpma.de) beziehungsweise beim eigenen Domain-Provider oder Registrar klären, ob tatsächlich eine Forderung besteht
- Rechnung nicht bezahlen; bei bereits erfolgter Zahlung die eigene Bank umgehend um Rückbuchung bitten
- Verdächtiges Schreiben dokumentieren und beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität oder der zuständigen IHK melden
- Bei fortgesetzten Forderungen oder Drohungen Anzeige bei der Polizei erstatten
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Quellen
- DPMA — Irreführende Zahlungsaufforderungen
- IHK Frankfurt am Main — Achtung: Fake-Rechnungen für Domain-Registrierungen
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.