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Ist das Betrug?
Fake-Abmahnung e-mail

Fake-Abmahnung: Die erfundene Urheberrechtsverletzung per E-Mail

Fake-Abmahnung ist eine Betrugsform, bei der eine E-Mail im Namen einer echten oder frei erfundenen Anwaltskanzlei eine angebliche Urheberrechts-, Marken- oder Bildrechtsverletzung behauptet, etwa durch illegales Filesharing, und unter Zeitdruck eine schnelle Zahlung per Link fordert. Der Link führt zu einer Phishing-Seite statt zu einer echten Zahlungsabwicklung, echte Abmahnungen werden dagegen fast immer per Post zugestellt.

Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Daten oder einen Code preisgegeben"

Woran erkennst du sie?

  • Zustellung ausschließlich per E-Mail statt wie bei echten Abmahnungen üblich per Post
  • Absender gibt sich als real existierende Kanzlei aus, deren Namen missbraucht wird, oder erfindet eine klingende, aber nicht existierende Kanzlei
  • Vorwurf bleibt vage, ohne konkretes Werk, genaues Datum oder nachvollziehbare IP-Adressen-Zuordnung zu nennen
  • Sehr kurze Zahlungsfrist von oft nur 24 bis 48 Stunden, verbunden mit der Drohung eines teureren Gerichtsverfahrens
  • Zahlung soll über einen in der E-Mail enthaltenen Link erfolgen, der zu einer gefälschten Zahlungs- oder Verifizierungsseite führt
  • Geforderte Summe liegt meist im Bereich mehrerer hundert Euro, die Beträge variieren zwischen den Wellen
  • Aufforderung, vor der Zahlung persönliche Daten auf der verlinkten Seite einzugeben

Typischer Ablauf

  1. Massenhafter Versand von E-Mails, die eine angebliche Urheberrechts-, Marken- oder Bildrechtsverletzung behaupten
  2. Empfänger wird mit dem Namen einer echten oder erfundenen Anwaltskanzlei sowie einer kurzen Fristsetzung unter Druck gesetzt
  3. E-Mail enthält einen Link zur angeblichen Begleichung der Forderung oder zur „Verifizierung“ der Identität
  4. Link führt zu einer gefälschten Website, auf der persönliche und teils Zahlungsdaten abgefragt werden
  5. Bei Zahlung fließt das Geld direkt an die Täter, bei Dateneingabe drohen zusätzlich Identitätsdiebstahl oder Schadsoftware
  6. Eine reale rechtliche Forderung besteht in aller Regel nicht, da keine echte Abmahnung vorliegt

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Wir vertreten die Rechteinhaber und haben festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download angeboten wurde. Bitte begleichen Sie die Forderung von 450 Euro innerhalb von 24 Stunden über den folgenden Link.“
  • „Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens bieten wir Ihnen eine einmalige außergerichtliche Einigung an, gültig nur für die nächsten 48 Stunden.“
  • „Bestätigen Sie zunächst Ihre Identität über unser Zahlungsportal, um die Abmahnung abschließend zu bearbeiten.“

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.