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Ist das Betrug?
Behördenimpersonation anruf e-mail post investment

Falsche Finanzaufsicht: Behördenschreiben als Hebel für die nächste Zahlung

Die falsche Finanzaufsicht ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle im Namen der BaFin oder eines Bundesministeriums anrufen, mailen oder Schreiben mit gefälschtem Briefkopf verschicken. Angeblich sei verlorenes Anlagegeld zurückgeholt oder ein Konto gesperrt; vor der Auszahlung oder Freigabe müsse jedoch erst eine Steuer, Gebühr oder Kaution überwiesen werden. Gezahlt wird an die Täter, eine Auszahlung folgt nie.

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Woran erkennst du sie?

  • Abgrenzung zum klassischen Recovery-Scam: Die Täter treten nicht als privater Rückholdienst oder Anwaltskanzlei auf, sondern als staatliche Aufsicht oder Ministerium — der Behördenauftritt erzeugt Autorität und senkt die Hemmschwelle, Rückfragen zu stellen
  • Die BaFin wendet sich nur in Ausnahmefällen von sich aus an einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher; meldet sich jemand unerwartet im Namen der Aufsicht, ist das höchstwahrscheinlich ein Betrugsversuch
  • Vor einer angeblichen Auszahlung, Freigabe oder Kontoentsperrung wird eine Steuer, Gebühr, Kaution oder Sicherheitsleistung verlangt — die BaFin erhebt keine Steuern oder Gebühren für private Finanztransaktionen, insbesondere nicht für die Auszahlung oder Überweisung von Kryptowerten
  • Die BaFin ist für die Rückholung verlorener Investitionen, Kryptoerträge oder Betrugsschäden nicht zuständig und beauftragt damit auch keine externen Firmen
  • Die Absenderadresse passt nicht: Die BaFin nutzt ausschließlich E-Mail-Adressen mit dem Domainteil @bafin.de, einzige Ausnahme ist der Versand ihres Newsletters
  • Es werden Standorte oder Niederlassungen außerhalb von Bonn und Frankfurt am Main genannt — andere Anschriften hat die Behörde nicht
  • Gefälschte Schreiben mit Briefkopf, Logo, Aktenzeichen und eingescannten Unterschriften, häufig in auffällig schlechter Qualität und ungewöhnlich oft in englischer Sprache
  • Auf dem Telefondisplay erscheint eine echt wirkende Behördennummer; Rufnummern lassen sich technisch fälschen und sind kein Echtheitsnachweis
  • Statt eines Hilfsangebots wird gedroht: angekündigte Kontosperrung, Inkassoverfahren oder Verfall des Auszahlungsanspruchs, verbunden mit einer kurzen Zahlungsfrist

Typischer Ablauf

  1. Betroffene haben zuvor Geld über eine nicht lizenzierte Handelsplattform oder eine andere Anlage verloren; ihre Kontaktdaten und die Höhe des Verlusts sind den Tätergruppen bekannt
  2. Es meldet sich telefonisch, per E-Mail oder per Brief eine angebliche Mitarbeiterin oder ein angeblicher Mitarbeiter der Finanzaufsicht oder eines Ministeriums
  3. Behauptet wird, das verlorene Geld sei gesichert und stehe zur Auszahlung bereit — oder, in der Variante ohne vorherigen Anlageverlust, das eigene Bankkonto sei gesperrt und müsse freigegeben werden
  4. Als Beleg werden gefälschte Bescheide, Freigabebescheinigungen oder angebliche Sicherheitsverträge mit Behördenlogo mitgeschickt
  5. Vor der Auszahlung beziehungsweise Entsperrung sei eine Steuer, Bearbeitungsgebühr oder Kaution auf ein angegebenes Konto zu überweisen
  6. Nach der Zahlung folgt keine Auszahlung, sondern eine weitere Forderung mit neuer Begründung, bis der Kontakt abbricht
  7. In Abwandlungen sollen Betroffene ein „Testkonto“ bei einer Bank eröffnen oder ihr Konto für angebliche Treuhandzahlungen bereitstellen — Daten und Konten werden anschließend für weitere Straftaten missbraucht

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Ihr Auszahlungsanspruch aus dem Verfahren gegen die Handelsplattform ist bestätigt. Zur Freigabe ist vorab eine gesetzliche Quellensteuer zu entrichten.“
  • Angebliches Ministeriumsschreiben in englischer Sprache mit dem Betreff „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement“, das die Aufhebung einer Kontosperrung gegen Zahlung eines Betrags in Aussicht stellt
  • „Wir handeln im Auftrag der Finanzaufsicht. Ohne Hinterlegung einer Kaution kann das gesicherte Guthaben nicht an Sie überwiesen werden.“
  • „Geht die Zahlung nicht innerhalb von 48 Stunden ein, wird Ihr Konto gesperrt und ein Inkassoverfahren eingeleitet.“
  • „Zur Verifizierung Ihres Auszahlungskontos eröffnen Sie bitte ein Testkonto und übermitteln uns die Zugangsdaten.“

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.