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Vorbörsliche Aktienangebote: Der unerlaubte Anruf mit der „Pre-IPO-Chance“
Der Betrug mit vorbörslichen Aktienangeboten ist eine Betrugsform, bei der unaufgefordert angerufen wird und Anteile an angeblich kurz vor dem Börsengang stehenden Unternehmen angeboten werden. Solche Werbeanrufe sind Wertpapierdienstleistern verboten. Die Papiere existieren meist gar nicht oder sind unverkäuflich; nach der Zahlung verschwinden die Anbieter mitsamt dem Geld.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Der Erstkontakt erfolgt als unaufgeforderter Anruf (Cold Calling) — laut BaFin dürfen Wertpapierdienstleister und andere Firmen keine solche Kaltakquise betreiben, der Anruf allein ist damit schon ein Warnsignal
- Angeboten werden Aktien bekannt klingender Unternehmen, die angeblich in Kürze an die Börse gehen, mit dem Versprechen eines sicheren Kurssprungs zum Börsengang
- Die Anbieter betreiben professionell gestaltete Websites mit korrekt wirkendem Impressum und missbrauchen darin die Daten real lizenzierter Institute ohne deren Wissen
- Flankierend erscheinen gefälschte positive Erfahrungsberichte auf kostenlosen Bewertungsplattformen und erfundene Pressemitteilungen in Onlineportalen
- Angerufen wird oft mehrfach, mit wachsendem Druck und dem Hinweis auf ein knappes Kontingent und ein enges Zeitfenster
- Häufig betroffen sind Papiere aus dem weniger regulierten Freiverkehr, für die kein Wertpapierprospekt vorliegt — Anlegerinnen und Anleger erhalten kaum überprüfbare Informationen
- Die angebotenen Aktien existieren meist nicht oder gehören bereits anderen Investoren, die sie niemals auf diesem Weg verkaufen würden; nach der Zahlung wartet man vergeblich auf die Papiere
- Der Anbieter ist nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin als erlaubt tätig eingetragen, und für das Angebot ist kein Prospekt hinterlegt
- Abgrenzung zum Krypto- und Trading-Cluster: Es gibt hier kein Nutzerkonto mit erfundenen Kursanzeigen und keinen fortlaufend gemeldeten Scheingewinn. Der Verkauf läuft über persönliche Telefonüberzeugung am grauen Kapitalmarkt — und wer zahlt, bekommt schlicht nie ein Wertpapier eingebucht
Typischer Ablauf
- Ein unaufgeforderter Anruf kommt herein, oft angeblich von einer Vermittlungs- oder Beratungsfirma; die Nummer wirkt seriös, teils mit ausländischer oder ungewöhnlicher Vorwahl
- Im Gespräch wird eine vorbörsliche Beteiligung an einem angeblich aufstrebenden Unternehmen angeboten, verbunden mit der Aussicht auf einen Kurssprung beim Börsengang
- Zur Absicherung wird auf die eigene Website mit korrekt wirkendem Impressum, auf Bewertungsportale und auf Onlinemeldungen verwiesen — sämtlich vom Anbieter selbst gestaltet oder platziert
- Es folgen Unterlagen per E-Mail oder Post, die einen förmlichen Zeichnungsvorgang nachbilden, und weitere Anrufe mit Zeitdruck
- Der Kaufpreis soll überwiesen werden, häufig auf ein Konto im Ausland
- Die Aktien werden nie in ein Depot eingebucht; auf Nachfragen folgen Verzögerungen, angebliche Formalitäten oder Nachforderungen für Gebühren und Steuern
- Der Kontakt bricht ab, das Geld ist verloren; manchmal melden sich später vermeintliche Rückhol-Dienstleister mit einem neuen Vorkasse-Angebot
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Wir haben ein kleines Restkontingent vorbörslicher Aktien reserviert. Nach dem Börsengang liegt der Kurs erfahrungsgemäß deutlich höher — die Zeichnungsfrist läuft aber schon morgen ab.“
- „Sie brauchen kein Depot dafür. Wir verwahren die Anteile treuhänderisch für Sie und buchen sie mit dem Listing automatisch ein.“
- „Unsere Zulassung können Sie gerne prüfen, die Angaben stehen im Impressum unserer Website — wir arbeiten seit Jahren mit einem lizenzierten Institut zusammen.“
- „Bevor wir die Anteile übertragen können, fällt noch eine Transaktionssteuer an. Bitte überweisen Sie diese vorab, sonst verfällt Ihre Zuteilung.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere nicht für angebliche Steuern, Übertragungs- oder Freigabegebühren — solche Nachforderungen sind Teil der Masche
- Bereits getätigte Überweisungen sofort der eigenen Bank melden und um einen Überweisungsrückruf bitten, solange der Betrag möglicherweise noch nicht abgeflossen ist
- In der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob der Anbieter überhaupt eine Erlaubnis besitzt, und in der Datenbank der hinterlegten Prospekte nachsehen, ob ein Prospekt existiert
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten und die BaFin über den Vorgang informieren
- Das im Impressum genannte lizenzierte Institut über dessen offizielle Kontaktdaten informieren, falls dessen Daten missbraucht wurden
- Alle Belege sichern: Anrufzeiten und Rufnummern, zugesandte Unterlagen, E-Mails, die Website-Adresse und den Überweisungsbeleg
- Weitere Anrufe konsequent beenden und die Nummer sperren; wer einmal reagiert hat, landet erfahrungsgemäß auf Listen, die weiterverkauft werden
- Vor sogenannten Rückhol-Angeboten auf der Hut sein: Wer verspricht, verlorenes Geld gegen Vorkasse zurückzuholen, ist Teil derselben Betrugsstruktur
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Quellen
- BaFin — Vorbörsliche Aktienangebote
- Stiftung Warentest — Grauer Kapitalmarkt
- BaFin — Marktmanipulation
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.