Quishing post
Quishing per Briefpost: Gefälschte Bankbriefe mit QR-Code
Quishing per Briefpost ist eine Betrugsform, bei der gefälschte Briefe auf Papier im Namen der Hausbank verschickt werden und einen QR-Code enthalten. Als Vorwand dient eine angeblich verpflichtende Aktualisierung der Kundendaten, etwa im Zusammenhang mit Änderungen im Zahlungsverkehr. Wer den Code scannt, landet auf einer nachgebauten Banking-Seite und gibt dort Zugangsdaten und TAN preis.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Daten oder einen Code preisgegeben"Woran erkennst du sie?
- Anders als beim Quishing an Parkautomaten und Ladesäulen wird hier kein Aufkleber vor Ort über einen echten Code geklebt — der QR-Code ist Teil eines eigens gedruckten Briefes, der über den Postweg kommt und jeden Spamfilter umgeht
- Der Brief trägt Logo und Anschrift genau des Instituts, bei dem die angeschriebene Person tatsächlich Kundin oder Kunde ist, mit korrekter postalischer Anschrift
- Als Aufhänger dient eine angeblich verpflichtende Verifizierung der Kundendaten, begründet mit Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr, mit Geldwäsche-Vorschriften und Know-Your-Customer-Pflichten oder mit der Umstellung eines TAN-Verfahrens
- Verwiesen wird auf reale Neuerungen wie den IBAN-Namensabgleich (Verification of Payee), der seit Oktober 2025 gilt — für ihn müssen Kundinnen und Kunden jedoch nichts bestätigen und nichts verifizieren
- Klare Frist und Drohkulisse: ohne Verifizierung würden Zugänge gesperrt und die Geschäftsbeziehung beendet
- Der QR-Code führt auf eine gefälschte Banking-Seite, häufig über einen Kurzlink oder eine Adresse mit fremder Länderendung; auf dem Smartphone ist von der langen Adresse oft nur der plausibel klingende Anfang sichtbar
- Allgemeine Anrede wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“ statt namentlicher Ansprache sowie umständliche, teils fehlerhafte Formulierungen
- Der Brief kann der Auftakt einer Kette sein: Behörden dokumentieren Fälle, in denen kurz darauf eine SMS und danach ein Anruf angeblicher Bankmitarbeitender folgten
- Das echte Institut ist selbst geschädigt: Es versendet solche Schreiben nicht und verlangt keine Verifizierung über einen QR-Code
Typischer Ablauf
- Täter verfügen über Adress- und Bankdaten, die vermutlich aus früheren Phishing-Vorfällen oder aus abgeflossenen Kundendatenbeständen stammen, und ordnen jeder Anschrift das passende Institut zu
- Sie drucken und versenden massenhaft Briefe im Erscheinungsbild dieses Instituts, inklusive Logo und Absenderanschrift
- Der Brief behauptet eine gesetzlich oder technisch begründete Pflicht zur Verifizierung der Kundendaten und setzt eine Frist bis zur angeblichen Sperrung des Zugangs
- Zur Bequemlichkeit liege ein QR-Code bei, der zur „gesicherten Verifizierungsseite“ führe; das Scannen mit der Smartphone-Kamera öffnet die Phishing-Seite
- Auf der nachgebauten Banking-Seite werden Anmeldedaten abgefragt, anschließend führen die Täter durch weitere Schritte bis hin zur Bestätigung per TAN oder TAN-App
- Mit den Daten verschaffen sich die Täter Zugriff auf das echte Online-Banking und lösen Überweisungen aus
- In manchen Fällen folgen dem Brief noch SMS und Anrufe im Namen derselben Bank, um fehlende Angaben oder Freigaben nachzuholen
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Damit Sie auch weiterhin alle Bankdienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kundendaten verifizieren und die aktualisierten Geschäftsbedingungen lesen und bestätigen.“
- „Wichtiger Hinweis – bitte sofort handeln! Ohne die verpflichtende Verifizierung bis spätestens Ende des Monats sehen wir uns leider gezwungen, Ihre Zugänge zu sperren und die Geschäftsbeziehung zu beenden.“
- „Verifizierungsablauf: Bitte scannen Sie den untenstehenden QR-Code, um zur gesicherten Verifizierungsseite zu gelangen.“
- „Gemäß den EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und den Know-Your-Customer-Richtlinien sind wir als Kreditinstitut verpflichtet, die Identität unserer Kunden erneut zu überprüfen.“
- „Um Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir einen QR-Code beigefügt. Scannen Sie diesen bitte mit der Kamera Ihres Smartphones.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Wurden auf der Seite Zugangsdaten eingegeben: sofort die eigene Bank informieren und den Online-Banking-Zugang sperren lassen, notfalls über den Sperr-Notruf 116 116
- Keine TAN mehr freigeben und keine Bestätigung in der TAN-App vornehmen, auch wenn eine Anfrage erscheint
- Kontobewegungen und offene Aufträge prüfen, unberechtigte Buchungen der Bank sofort melden und deren Rückholung beantragen
- Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache erstatten und den Originalbrief als Beweismittel aufbewahren
- Passwort des Online-Bankings von einem sauberen Gerät aus ändern, ebenso beim verknüpften E-Mail-Konto
- Auf Nachfolgekontakte gefasst sein: SMS oder Anrufe im Namen derselben Bank ignorieren und ausschließlich über die selbst recherchierte offizielle Nummer zurückrufen
- Den Brief der eigenen Bank melden, damit sie andere Kundinnen und Kunden warnen kann, und im Smartphone das automatische Öffnen gescannter QR-Codes deaktivieren
- Bei angeblichen Neuerungen im Zahlungsverkehr im echten Online-Banking oder in der offiziellen App nachsehen, ob dort tatsächlich etwas zu tun ist
Verwandte Maschen
- Phishing per SMS: Die gefälschte Paketankündigung
- Quishing: Gefälschte QR-Codes an Parkautomaten
- Call-ID-Spoofing: Die Bank-Hotline, die keine ist
- Fake-Bank-App-Update: Die gefälschte Update-SMS fürs Online-Banking
- Online-Banking-Trojaner: Wenn Schadsoftware die Überweisung im Browser manipuliert
- Falscher Bankmitarbeiter am Telefon: Die TAN für die angebliche 'Sicherheitsüberweisung'
- Bank-Phishing per E-Mail: Der angebliche Datenabgleich fürs Online-Banking
Quellen
- Polizei Niedersachsen (polizei-praevention.de) — Neue gefälschte Briefpost im Namen diverser Banken mit QR-Codes (Quishing)
- Polizei Niedersachsen (polizei-praevention.de) — Gefälschte Briefpost im Namen von diversen Banken mit QR-Code
- Verbraucherzentrale — „Quishing“: Falsche QR-Codes in Mails, Briefen, ÖPNV und Straßenverkehr
- Verbraucherzentrale — Neue Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes — Phishing
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.