Reisebetrug vor-ort
Mietwagen-Kaution-Betrug: Überhöhte Schadensforderungen nach der Rückgabe
Mietwagen-Kaution-Betrug ist eine Betrugsform, bei der unseriöse, meist im Ausland gebuchte Autovermietungen bei der Fahrzeugrückgabe überhöhte oder komplett erfundene Zusatzforderungen für angebliche Schäden stellen und die hinterlegte Kaution einbehalten. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum ist auch eine bekannte Vermieter-Marke keine Garantie für einen problemlosen Ablauf.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Meine Karte oder mein Konto wurde belastet"Woran erkennst du sie?
- Bei der Fahrzeugübergabe wird der Zustand nicht gemeinsam mit einem Mitarbeiter und schriftlich dokumentiert
- Rückgabe erfolgt außerhalb der Geschäftszeiten über eine Schlüsselbox, ohne dass jemand den Zustand gemeinsam mit dem Mieter prüft
- Nach der Rückgabe wird eine unverhältnismäßig hohe Rechnung für einen minimalen, oft kaum sichtbaren Kratzer oder Steinschlag gestellt
- Die Kaution oder ein deutlich höherer Betrag wird ohne vorherige Absprache direkt von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht
- Am Schalter werden zusätzliche Versicherungen als angebliche Pflichtleistung dargestellt, obwohl online bereits eine Vollkaskoversicherung gebucht wurde
- Zustandsprotokoll bei Abholung ist unvollständig, unleserlich oder wird gar nicht ausgehändigt
- Reklamationen werden ignoriert oder pauschal mit Verweis auf die AGB abgewiesen
- Betrifft sowohl kleine lokale Vermieter als auch internationale Marken, besonders häufig an beliebten Urlaubszielen
Typischer Ablauf
- Reisender bucht online einen Mietwagen für den Urlaub, oft inklusive einer bereits bezahlten Vollkaskoversicherung
- Bei der Abholung am Zielort wird zusätzlich eine hohe Kaution auf der Kreditkarte reserviert, der Fahrzeugzustand wird nur oberflächlich dokumentiert
- Nach der Reise wird das Fahrzeug zurückgegeben, teils außerhalb der Öffnungszeiten ohne persönliche Übergabekontrolle
- Kurze Zeit später erhält der Kunde eine Rechnung für einen angeblichen Schaden, der bei der Abholung nicht vermerkt war oder stark übertrieben dargestellt wird
- Der geforderte Betrag wird direkt von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht, oft ohne vorherige Zustimmung
- Reklamationen beim Vermieter vor Ort bleiben erfolglos, sodass sich Betroffene erst nach der Rückkehr an Verbraucherschutzstellen wenden
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Bei der Rückgabe wurde ein Schaden am Scheinwerfer festgestellt, wir haben daher einen dreistelligen Betrag von Ihrer Karte abgebucht.“
- „Ihre Kaution wird einbehalten, da laut unseren Aufzeichnungen ein Kratzer an der Stoßstange vorlag.“
- „Die gebuchte Versicherung deckt diesen Schaden nicht ab, bitte begleichen Sie die Differenz umgehend.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Schriftlichen Widerspruch mit eigenen Fotos und Zustandsdokumentation an den Vermieter senden
- Kreditkartenunternehmen kontaktieren und eine Rückbuchung (Chargeback) der ungerechtfertigten Abbuchung beantragen
- Vorfall beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) melden, das bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Mietwagenfirmen im EU-Ausland vermittelt
- Alle Belege, Fotos, den Mietvertrag und die Korrespondenz mit dem Vermieter sichern
- Bei Buchung über ein Vermittlungsportal auch dessen Kundenservice und Schadenmanagement einschalten
- Für künftige Buchungen Übergabe und Rückgabe vollständig fotografisch oder per Video dokumentieren und, wenn möglich, gemeinsam mit einem Mitarbeiter
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Quellen
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) — Mietwagen im Ausland: Kleine Kratzer, hohe Forderungen
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) — Typische Fallen bei Mietwagen und wie Sie sie vermeiden
- Verbraucherzentrale Hamburg — Mietwagen: So durchschauen Sie die Tricks der Autovermietungen
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.