Zum Inhalt springen
Ist das Betrug?
Phishing e-mail sms

Gefälschte Kfz-Steuer-Zahlungsaufforderungen im Namen des Zolls

Kfz-Steuer-Phishing ist eine Betrugsform, bei der gefälschte E-Mails oder SMS im Namen der Zollverwaltung oder des Bundesfinanzministeriums angebliche Kraftfahrzeugsteuer-Schulden oder -Rückerstattungen ankündigen. Empfänger sollen offene Beträge auf ein angegebenes Konto überweisen oder über einen Link Bankdaten für eine vermeintliche Erstattung eingeben – echte Kfz-Steuerbescheide verschickt der Zoll dagegen ausschließlich per Post oder über sein Online-Portal.

Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"

Woran erkennst du sie?

  • Nachricht kommt per E-Mail oder SMS, angeblich vom Zoll oder Bundesfinanzministerium
  • Gefordert wird entweder die Überweisung einer offenen Kfz-Steuerschuld oder die Eingabe von Bankdaten für eine angebliche Rückerstattung
  • Angegebene Bankverbindung ist keine Bundesbank-IBAN mit dem Länderkürzel „DE“, sondern ein ausländisches oder unbeteiligtes Konto
  • Der Zoll unterhält ausschließlich Konten bei der Bundesbank, niemals bei anderen In- oder Auslandsbanken
  • Echte Steuerbescheide zur Kraftfahrzeugsteuer werden ausschließlich per Briefpost oder im gesicherten Zoll-Portal bereitgestellt, nie per E-Mail oder SMS
  • Das Bundesfinanzministerium erlässt selbst keine Steuerbescheide

Typischer Ablauf

  1. Betroffene erhalten eine E-Mail oder SMS, die eine offene Kraftfahrzeugsteuer-Schuld oder ein Steuerguthaben behauptet
  2. Zur „Begleichung“ wird eine Überweisung auf ein angegebenes Konto gefordert, oder ein Link zur „Rückerstattung“ verlangt die Eingabe von Bankdaten
  3. Wer überweist, verliert das Geld direkt; wer seine Bankdaten einträgt, ermöglicht den Tätern spätere Kontozugriffe
  4. Die echte Zollverwaltung erfährt nichts von der Nachricht und würde eine solche Forderung nie per E-Mail oder SMS stellen

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Zahlungsaufforderung Kraftfahrzeugsteuer: Bitte begleichen Sie den ausstehenden Betrag umgehend auf folgendes Konto, um weitere Mahngebühren zu vermeiden.“
  • „Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Kfz-Steuer. Bestätigen Sie Ihre Bankverbindung über folgenden Link, um die Auszahlung zu erhalten.“

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

Vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung öffnen →

Verwandte Maschen

Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.