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Ist das Betrug?
Timesharing-Betrug vor-ort

Timesharing-Betrug: Angeblicher Urlaubsgewinn endet in stundenlanger Verkaufsveranstaltung

Timesharing-Betrug ist eine Betrugsform, bei der Urlauber im Ausland mit angeblichen Gewinnen aus Rubbellosen oder kostenlosen Präsentationen zu mehrstündigen Verkaufsveranstaltungen für Ferien-Teilzeitnutzungsrechte gelockt und dort von professionellen Verkäufern so lange unter Druck gesetzt werden, bis sie einen teuren, oft schwer kündbaren Timesharing-Vertrag unterschreiben und direkt vor Ort eine Anzahlung leisten.

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Woran erkennst du sie?

  • Ansprache auf der Straße, am Strand oder in der Fußgängerzone beliebter Urlaubsziele, oft mit einem angeblichen Rubbellos- oder Lotteriegewinn als Lockmittel
  • Zur Abholung des Gewinns wird eine kurze, unverbindliche Führung durch eine Hotel- oder Ferienanlage verlangt, die sich als mehrstündige Verkaufsveranstaltung entpuppt
  • Professionelle, aggressive Verkäufer setzen Teilnehmende mit angeblich einmaligen Rabatten und Zeitdruck so lange unter Druck, bis ein Vertrag unterschrieben wird
  • Verlangt wird eine sofortige Anzahlung oder Kaution direkt bei der Veranstaltung, oft per Kreditkarte
  • Kaufpreise reichen von mehreren Tausend bis zu mehreren Zehntausend Euro, hinzu kommen jährlich steigende Neben- und Verwaltungskosten
  • Manche Verträge werden bewusst auf eine Laufzeit unter einem Jahr befristet, um den gesetzlichen Widerrufsschutz der EU-Timesharing-Richtlinie zu umgehen
  • Wiederverkauf der erworbenen Nutzungsrechte ist in der Praxis extrem schwierig bis unmöglich

Typischer Ablauf

  1. Urlauber wird unterwegs angesprochen und zu einem Gewinnspiel mit Rubbellosen oder einer Verlosung eingeladen, bei dem er scheinbar zufällig gewinnt
  2. Zur Einlösung des Gewinns wird eine Einladung zu einer kurzen, angeblich unverbindlichen Präsentation in einer Ferienanlage ausgesprochen, die Anreise erfolgt oft organisiert per Taxi oder Shuttle
  3. Vor Ort folgt eine mehrstündige, professionell inszenierte Verkaufsveranstaltung für Timesharing-Anteile, Ferienzertifikate oder Feriengutscheine
  4. Verkäufer lassen die Teilnehmenden erst nach Vertragsunterschrift und oft sofortiger Anzahlung oder Zahlung per Kreditkarte gehen
  5. Nach der Rückkehr stellt sich heraus, dass der Widerruf erschwert wird, Nebenkosten steigen oder der Vertrag faktisch wertlos beziehungsweise unverkäuflich ist
  6. Bei Versuchen, den Vertrag rückgängig zu machen, melden sich teils weitere Anbieter, die gegen Vorabgebühr angeblich beim Ausstieg oder Wiederverkauf helfen wollen, das Geld dafür aber ebenfalls einbehalten

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen! Zur Abholung Ihres Preises kommen Sie einfach kurz mit zu unserer Anlage.“
  • „Dieses Angebot gilt nur heute – wenn Sie jetzt unterschreiben, sichern wir Ihnen den Rabatt von 50 Prozent.“
  • Angeblich von einer anderen Firma nach dem Kauf: „Wir können Ihren Timesharing-Vertrag gegen eine Vorabgebühr für Sie auflösen oder Ihre Anteile weiterverkaufen.“

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.