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Erbschaftsschwindel: Die Millionenerbschaft eines unbekannten Verwandten
Erbschaftsschwindel ist eine Betrugsform, bei der sich angebliche Anwaltskanzleien, Nachlassverwalter oder Bankmitarbeiter melden und behaupten, das Opfer sei Erbe eines meist im Ausland verstorbenen, unbekannten Verwandten mit beträchtlichem Vermögen. Vor der angeblichen Auszahlung verlangen sie wiederholt Vorauszahlungen für Bearbeitungsgebühren, Steuern oder Bestechungsgelder — die Erbschaft existiert in Wirklichkeit nicht.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Unerwartete Kontaktaufnahme per E-Mail oder Brief, obwohl nie zuvor Kontakt zu dieser Person oder Kanzlei bestand
- Angeblicher Erblasser ist ein entfernter oder völlig unbekannter, meist im Ausland verstorbener Namensvetter oder Verwandter
- Unrealistisch hohe Erbsumme, oft im Millionenbereich
- Absender nutzt kostenlose E-Mail-Adressen (z. B. Gmail, Yahoo) statt einer offiziellen Kanzlei- oder Bankdomain
- Rechtschreib-, Grammatik- oder Übersetzungsfehler sowie altertümliche oder unpassende Formulierungen
- Vor jeder Auszahlung werden wiederholt neue Vorauszahlungen für Gebühren, Steuern oder „Bestechungsgelder“ für Behörden verlangt
- Echte Nachlassgerichte oder seriöse Erbenermittler verlangen nie eine Vorkasse vom vermeintlichen Erben
Typischer Ablauf
- E-Mail oder Brief einer angeblichen Anwaltskanzlei, eines Nachlassverwalters oder einer Bank meldet eine Erbschaft eines unbekannten, meist im Ausland verstorbenen Verwandten
- Es wird behauptet, es gebe keine weiteren Erben und das Vermögen könne nur mit Mithilfe des Opfers freigegeben werden
- Opfer wird um persönliche Daten, teils eine Ausweiskopie, gebeten, um die „Erbberechtigung“ zu bestätigen
- Vor der angeblichen Überweisung werden nacheinander verschiedene Vorauszahlungen für Bearbeitungsgebühren, Steuern oder Bestechungsgelder gefordert
- Nach der letzten Zahlung bricht der Kontakt ab, oder es folgen weitere Forderungen — eine Auszahlung erfolgt nie
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Als Justiziar einer Anwaltskanzlei kontaktiere ich Sie bezüglich des Nachlasses eines Herrn mit demselben Nachnamen wie Sie, der ohne Erben verstorben ist“
- „Zur Freigabe der Erbschaft in Höhe von 4,5 Millionen Euro benötigen wir zunächst eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Kopie Ihres Ausweises“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Keine weiteren Zahlungen mehr leisten, unabhängig davon, welche neue Begründung genannt wird
- Bank informieren und prüfen, ob bereits erfolgte Überweisungen zurückgeholt werden können
- Alle E-Mails, Nachrichten und Zahlungsbelege als Beweismittel sichern
- Anzeige bei der Polizei erstatten, online möglich über die Internetwache des jeweiligen Bundeslandes
- Verbraucherzentrale kontaktieren, insbesondere wenn bereits eine Ausweiskopie übermittelt wurde
Verwandte Maschen
Quellen
- Verbraucherzentrale Sachsen — Erbe, Spenden, Investments: Maschen mit Vorschussbetrug
- Verbraucherzentrale NRW — Erbe, Spenden, Investments: Maschen mit Vorschussbetrug
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.