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Ist das Betrug?
Geldautomatenmanipulation vor-ort

Cash-Trapping: Das Geld bleibt im Ausgabeschacht des Geldautomaten kleben

Cash-Trapping ist eine Betrugsform, bei der Kriminelle den Geldausgabeschacht eines Geldautomaten mit einer täuschend echt wirkenden Blende überkleben. Innen liegt eine Klebefolie, an der die Scheine haften bleiben. Das Konto ist belastet, der Automat meldet nur eine Störung, und sobald die Kundin oder der Kunde gegangen ist, entfernen die Täter die Blende und nehmen das Geld mit.

Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Meine Karte oder mein Konto wurde belastet"

Woran erkennst du sie?

  • Abgrenzung zum Skimming: Beim Cash-Trapping werden weder Kartendaten noch PIN kopiert — die Täter greifen ausschließlich die bereits ausgezahlten Scheine ab, die Karte bleibt unversehrt und muss nicht zwingend gesperrt werden
  • Der Abhebevorgang läuft zunächst völlig normal ab, Karte und PIN werden akzeptiert und die Buchung wird ausgeführt — nur die Geldausgabe bleibt aus, während das Konto bereits belastet ist
  • Auf dem Display erscheint nach einer Weile lediglich ein allgemeiner Hinweis auf eine Störung; der Automat zieht das Geld auch nicht wieder ein
  • Am Geldausgabeschacht sitzt eine zusätzliche Blende, Leiste oder Verschlussklappe, die farblich angepasst ist, aber locker sitzt, absteht oder Klebespuren aufweist
  • Der Schaden fällt sofort auf und nicht erst Wochen später auf dem Kontoauszug — genau das unterscheidet die Masche vom Skimming, bei dem zwischen Tat und Abbuchung Tage bis Wochen liegen
  • Betroffen sind bevorzugt frei zugängliche Automaten und Außenautomaten, häufig außerhalb der Öffnungszeiten der Filiale
  • Manchmal spricht eine vermeintlich hilfsbereite Person die Betroffenen an und rät, es an einem anderen Automaten zu versuchen — Ziel ist nur, dass der Automat freigegeben wird
  • Verwandte Ausprägung unter demselben Namen: Beim Karten- oder Card-Trapping ist der Karteneinschub so manipuliert, dass die Karte im Automaten festgehalten wird; die Täter holen anschließend Karte samt zuvor ausgespähter PIN
  • Die polizeiliche Kriminalprävention führt Cash-Trapping gleichrangig neben dem Skimming als eigene Angriffsform auf Geldautomaten

Typischer Ablauf

  1. Die Täter kleben eine passgenaue Blende über den Geldausgabeschacht; auf deren Innenseite ist eine selbstklebende Folie angebracht
  2. Eine Kundin oder ein Kunde hebt ganz normal Geld ab: Karte einführen, PIN eingeben, Betrag wählen — die Buchung wird ausgeführt und das Konto belastet
  3. Der Automat gibt die Scheine aus, sie bleiben aber an der Folie hinter der Blende hängen und können weder ausgegeben noch vom Automaten wieder eingezogen werden
  4. Nach einiger Zeit erscheint auf dem Display nur ein Hinweis auf eine Störung; der Automat wirkt schlicht defekt
  5. Die Kundin oder der Kunde verlässt den Automaten, um es woanders zu versuchen oder die Störung später bei der Bank zu melden
  6. Die in der Nähe wartenden Täter entfernen die Blende, nehmen die festgeklebten Scheine an sich und bringen die Vorrichtung für das nächste Opfer erneut an
  7. Die Belastung steht auf dem Konto, obwohl kein Bargeld ausgegeben wurde, und muss gegenüber der Bank reklamiert werden

Typische Formulierungen der Täter

Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.

  • Kein Täterkontakt per Nachricht: Auf dem Display steht nur eine allgemeine Störungsmeldung wie „Vorgang konnte nicht abgeschlossen werden“ oder „Automat vorübergehend außer Betrieb“
  • Ansprache vor Ort durch eine vermeintlich hilfsbereite Person: „Der Automat spinnt heute schon den ganzen Tag, versuchen Sie es lieber bei der Filiale um die Ecke.“
  • Kontoauszug oder Banking-App weisen die Abhebung als regulär ausgeführt aus, obwohl kein Bargeld herausgekommen ist
  • Am Ausgabeschacht fällt erst beim genauen Hinsehen eine zusätzliche Kunststoffleiste auf, die sich leicht bewegen lässt oder Klebereste zeigt

Was tun, wenn du schon reagiert hast?

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Quellen

Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.