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Anzahlungsbetrug beim privaten Hausverkauf: Gefälschte Zahlungen und Grundbuchdokumente
Anzahlungsbetrug beim Hausverkauf ist eine Betrugsform, bei der beim privaten Immobilienverkauf entweder ein vermeintlicher Käufer mit einer gefälschten oder später zurückgebuchten Anzahlung Vertrauen erschleicht, oder Kriminelle sich mit gefälschten Grundbuchauszügen und Notarunterlagen als Verkäufer oder Vermittler ausgeben, um Reservierungsgebühren und Anzahlungen von echten Interessenten zu kassieren.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Käufer drängt auf schnellen Abschluss und verspricht eine Anzahlung noch vor dem notariellen Kaufvertrag
- Zahlungsnachweis wird nur als Screenshot oder PDF vorgelegt, der tatsächliche Geldeingang lässt sich nicht sofort verifizieren
- Bei Barzahlung oder Scheck wird ein höherer Betrag als vereinbart übergeben, verbunden mit der Bitte um Rücküberweisung der Differenz
- Umgekehrt verlangt ein angeblicher Verkäufer oder Vermittler bereits vor der eigentlichen Besichtigung eine Anzahlung, um ein 'Vorkaufsrecht' zu sichern
- Vorgelegte Grundbuchauszüge, Eigentumsnachweise oder Vollmachten lassen sich beim zuständigen Grundbuchamt oder Notariat nicht bestätigen
- Kommunikation läuft überwiegend per E-Mail oder Telefon, persönliche Termine oder Besichtigungen werden vermieden oder abgesagt
Typischer Ablauf
- Käufer oder Verkäufer meldet sich auf ein Immobilienangebot bzw. -gesuch, häufig mit ungewöhnlicher Eile oder aus dem Ausland
- Bei betrügerischen Käufern wird eine Anzahlung geleistet, deren Zahlungsnachweis gefälscht ist oder die später als Überweisung storniert bzw. als Scheck nicht eingelöst wird
- Teils wird um Rücküberweisung eines angeblich zu viel gezahlten Betrags gebeten, bevor die ursprüngliche Zahlung überhaupt gutgeschrieben wurde
- Bei betrügerischen Verkäufern oder Vermittlern werden gefälschte Grundbuchauszüge oder Notarunterlagen vorgelegt, um von echten Kaufinteressenten Reservierungsgebühren oder Anzahlungen zu kassieren
- Nach Zahlungseingang bricht der Kontakt ab, die Immobilie gehörte den vermeintlichen Verkäufern nie oder wechselt nie den Besitzer
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Ich überweise Ihnen die Anzahlung jetzt sofort, hier ist der Beleg, bitte übergeben Sie mir schon vorab die Schlüssel“
- „Aus Versehen habe ich zu viel überwiesen, können Sie mir die Differenz zurücküberweisen?“
- „Für die verbindliche Reservierung der Immobilie benötigen wir vorab eine Anzahlung sowie die Notar- und Grundbuchgebühren“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Bank sofort kontaktieren und prüfen, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann
- Vor jeder Schlüsselübergabe oder Rücküberweisung den tatsächlichen Geldeingang im eigenen Konto verifizieren, niemals nur anhand eines Belegs
- Grundbuchauszüge, Vollmachten und Notarangaben unabhängig beim zuständigen Grundbuchamt bzw. Notariat prüfen lassen
- Anzeige bei der Polizei erstatten und alle Unterlagen, Nachrichten und Zahlungsbelege sichern
Verwandte Maschen
Quellen
- Landeskriminalamt Niedersachsen – Vorsicht vor Betrugsmaschen mit Immobilienanzeigen
- Polizeiliche Kriminalprävention – Scheckbetrug
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.