Dienstleistung vor-ort anruf liebe
Partnervermittlungsinstitut: Hohes Vorabhonorar, kaum echte Vermittlung
Partnervermittlungs-Abzocke ist eine Betrugsform, bei der ein real existierendes Vermittlungsinstitut einsame Menschen über Zeitungsanzeigen anlockt, einen Berater zum Hausbesuch schickt und dort einen Vertrag über ein hohes Vorabhonorar abschließt. Die versprochenen passenden Partnervorschläge bleiben danach aus, sind erfunden oder angeblich schon vergeben — das Geld ist bereits geflossen.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Geld überwiesen"Woran erkennst du sie?
- Anlockung über Kontakt- oder Lockanzeigen in Regionalzeitungen und Anzeigenblättern, in denen nur ein Vorname und eine Telefonnummer des Instituts stehen
- Statt eines Gesprächs im Büro drängt ein Berater auf einen Termin in der Wohnung der Kundin oder des Kunden, teils kurzfristig und unangemeldet
- Das Beratungsgespräch dauert mehrere Stunden, spielt gezielt mit Einsamkeit, Dringlichkeit und Schuldgefühlen („Sie werden es später bereuen“)
- Vertragsbedingungen werden nicht erläutert, sondern als Formalität abgetan; ein Exemplar zum Nachlesen soll erst nach der Unterschrift ausgehändigt werden
- Das Honorar liegt im hohen drei- bis vierstelligen Bereich oder darüber und soll komplett im Voraus gezahlt werden, teils per Blankoüberweisung, Ratenkredit oder Finanzierung
- Versprochen wird eine große Auswahl passender Partnervorschläge, die es tatsächlich nicht gibt oder die nicht zum vereinbarten Anforderungsprofil passen
- Auf Nachfrage heißt es, vorgeschlagene Personen seien bereits vergeben oder hätten kein Interesse; neue Vorschläge kommen nicht
- Versuche, das gesetzliche Widerrufsrecht auszuschließen oder Betroffene von einer Kündigung abzubringen
Typischer Ablauf
- Eine Anzeige in der Zeitung oder im Anzeigenblatt beschreibt eine angeblich konkrete suchende Person und nennt eine Telefonnummer
- Beim Anruf meldet sich ein Vermittlungsinstitut und bietet ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch an — am liebsten zu Hause
- Ein Berater kommt in die Wohnung, nimmt ein ausführliches Persönlichkeits- und Partnerprofil auf und stellt zahlreiche passende Kandidaten in Aussicht
- Noch im selben Termin wird ein Vertrag über ein hohes Honorar vorgelegt und zur sofortigen Unterschrift und Zahlung gedrängt
- Das Honorar wird im Voraus abgebucht, überwiesen oder über einen Kredit finanziert
- Danach kommen keine, wenige oder offensichtlich unpassende Partnervorschläge; Rückfragen werden vertröstet
- Bei Kündigung oder Widerruf verweigert das Institut die Rückzahlung, beruft sich auf angeblich bereits erbrachte Leistungen oder auf Vertragsklauseln
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Witwe, 68, sucht ehrlichen Partner für gemeinsame Zukunft — Zuschriften unter Chiffre, Tel. …“
- „Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Am besten komme ich zu Ihnen nach Hause, da ist es gemütlicher.“
- „Wir haben aktuell 14 Damen in der Kartei, die genau auf Ihr Profil passen — die sind aber schnell vergeben.“
- „Den Vertrag können wir gleich fertig machen, das ist reine Formsache. Die Unterlagen bekommen Sie später zugeschickt.“
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Nichts im Erstgespräch unterschreiben: Vertrag mitgeben lassen, in Ruhe allein oder mit Angehörigen prüfen und erst später entscheiden
- Bei einem an der Haustür oder in der Wohnung geschlossenen Vertrag greift in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen — Widerruf schriftlich und nachweisbar erklären
- Fehlt oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Frist deutlich; die Verbraucherzentrale prüft den konkreten Vertrag
- Partnervermittlungsverträge sind nach § 656 BGB besonders geregelt: Das vereinbarte Honorar kann von der Agentur nicht eingeklagt werden
- Vorkasse vermeiden — auf Teilzahlungen nach erbrachten Vermittlungsleistungen bestehen und niemals eine Blankoüberweisung oder Finanzierung unterschreiben
- Eine Kopie des vereinbarten Partneranforderungsprofils verlangen, um später prüfen zu können, ob die Vorschläge überhaupt dazu passen
- Bereits abgebuchte Lastschriften über die Bank zurückgeben lassen und gezahltes Honorar schriftlich mit Frist zurückfordern
- Den Fall der Verbraucherzentrale melden — bei bekannten Anbietern laufen teils Abmahnungen oder Sammelklagen, denen sich Betroffene anschließen können
Verwandte Maschen
Quellen
- Verbraucherzentrale — Partnervermittlung: Unterschied zwischen Agenturen und Online-Börsen
- Verbraucherzentrale Sachsen — Checkliste: So erkennen Sie unseriöse Partnervermittlungen
- Verbraucherzentrale Brandenburg — Teure Versprechen: Wenn die Partnersuche zum Geschäft wird
Redaktionell geprüft, Stand 9.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.