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Nachnahme-Trickbetrug: Erfundene Pakete mit überhöhter Gebühr an der Haustür
Nachnahme-Trickbetrug ist eine Betrugsform, bei der ein angeblicher Paketbote gezielt unbestellte Nachnahmesendungen an Haushalte ausliefert und an der Haustür eine überhöhte oder komplett erfundene Nachnahmegebühr in bar kassiert. Wer zahlt, findet im Paket meist nur wertlose Ware, das Geld ist beim Zusteller oder den dahinterstehenden Trittbrettfahrern verloren.
Schon reagiert? Direkt zur Soforthilfe „Ich habe Bargeld oder Wertsachen übergeben"Woran erkennst du sie?
- Paket wird zugestellt, ohne dass zuvor tatsächlich etwas bestellt wurde
- Zusteller verlangt sofortige Barzahlung der Nachnahmegebühr, oft in ungewöhnlicher Höhe
- Absenderangaben auf dem Paket sind unklar, ausländisch oder nicht nachvollziehbar
- Auch Nachbarn oder leerstehende Briefkästen werden für die Zustellung genutzt, wenn die eigentliche Zieladresse nicht erreichbar ist
- Nach dem Öffnen enthält das Paket wertlose oder völlig andere Ware als erwartet
Typischer Ablauf
- Kriminelle verschicken gezielt oder wahllos Pakete per Nachnahme an Haushalte, die nichts bestellt haben
- An der Haustür wird die Nachnahmegebühr in bar verlangt, teils deutlich über dem üblichen Betrag
- Aus Höflichkeit, Unsicherheit oder weil ein Familienmitglied etwas bestellt haben könnte, wird gezahlt
- Erst beim Öffnen des Pakets zeigt sich, dass Inhalt und gezahlter Betrag in keinem Verhältnis stehen oder die Ware nie bestellt wurde
- Eine Rückerstattung ist im Nachhinein kaum durchsetzbar, da der Zusteller meist nur ausliefert und selbst nicht der Absender ist
Typische Formulierungen der Täter
Sinngemäß wiedergegeben, keine wörtlichen Originalzitate.
- „Ihre Nachnahmesendung, das macht heute in bar bitte“
- Zusteller drängt auf schnelle Zahlung mit dem Hinweis, er müsse dringend weiter zur nächsten Lieferung
- Paket ist an eine im Haushalt lebende Person adressiert, die angeblich vor längerer Zeit etwas bestellt haben soll
Was tun, wenn du schon reagiert hast?
Jetzt zählt Geschwindigkeit
- Nachnahmebetrag beim Paketdienstleister reklamieren und den Zustellbeleg als Nachweis aufbewahren
- Paketinhalt, Verpackung und Absenderdaten fotografieren
- Bei eindeutig nicht bestelltem Paket Anzeige bei der Polizei erstatten
- Vor jeder Zahlung an der Tür erst im eigenen Haushalt nachfragen, ob wirklich jemand etwas bestellt hat
Verwandte Maschen
Quellen
- Verbraucherzentrale — Nachnahme: Wenn der Zusteller das Geld kassiert
- Polizei Wuppertal — Bestell- und Paketbetrug: So schützen Sie sich vor den verschiedenen Maschen der Kriminellen
- Polizeiliche Kriminalprävention — Bestellbetrug
Redaktionell geprüft, Stand 8.8.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei Rechtsfragen hilft die Soforthilfe-Strecke mit Verweis auf Anwalt und Verbraucherzentrale.