Deepfakes und die Rechtslage in Deutschland
Ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte rund um Deepfakes — von der neuen europäischen Kennzeichnungspflicht bis zum bestehenden Betrugsstrafrecht. Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein zusammen und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft.
EU-KI-Verordnung: Kennzeichnungspflicht seit August 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act): KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, müssen als KI-Erzeugnis offengelegt werden. Auch Chatbots und andere KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen sich als KI zu erkennen geben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.
Diese Pflicht gilt EU-weit, also auch in Deutschland und Österreich. Für die Schweiz als Nicht-EU-Staat gilt sie nicht unmittelbar — dort greift nationales Recht, das wir an dieser Stelle nicht im Detail behandeln.
Deepfakes im Betrugskontext: § 263 StGB
Wird ein Deepfake eingesetzt, um jemanden zu täuschen und zu einer Vermögensverfügung zu bewegen — etwa eine geklonte Stimme beim Schockanruf oder ein gefälschter Video-Call bei CEO-Fraud —, greift in Deutschland in der Regel das allgemeine Betrugsstrafrecht nach § 263 StGB. Der Deepfake ist dabei rechtlich das Täuschungsmittel, keine eigene Straftatkategorie. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein strafbarer Betrug vorliegt und welche weiteren Tatbestände in Betracht kommen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme
Unabhängig vom Betrugstatbestand ist relevant, dass das Gesicht und die Stimme einer Person durch das Kunsturhebergesetz (KUG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind. Wird das Abbild oder die Stimme einer Person ohne ihre Einwilligung für einen Deepfake verwendet, kann das unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Person auslösen — etwa auf Unterlassung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung zu einem konkreten Einzelfall. Wenn du selbst betroffen bist oder eine Situation rechtlich einschätzen lassen willst, wende dich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale — nur dort kann dein individueller Fall bewertet werden.Wie wir diese Seite recherchieren und wie oft wir sie prüfen, steht in der Methodik & Quellen. Zurück zur Deepfakes-Übersicht.